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Kündigung BR und Betriebsübergang

I
ichglaubichspinne
Jan 2018 bearbeitet

Muss man einen Betriebsrat bei Schliessung des Betriebes kündigen oder kann man ihn in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzen? Es soll im jetzigen Betrieb ein Betriebsübergang (von e.V. in eine GmbH )stattfinden.Allerdings sollen die KollegInnen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und nicht nach 613 BGB übergehen.Kann man da klagen und wenn wie? Das sind nun 2 Fragen,aber ich denke ihr antwortet mir.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

29.01.2008 um 16:01 Uhr

@ichglaubichspinne Diese Kollegen sollen nicht mit übergehen?

I
ichgalugichspinne

29.01.2008 um 16:05 Uhr

Wenn die BR-Mitglieder nicht per Aufhebungsvertrag und neuen,besch..... Vertrag übergehen, hat man gedroht sie wegen Schließung des e.V. zu kündigen.

K
Kölner

29.01.2008 um 16:07 Uhr

@i... Na dann würde ich auf Kosten des e.V.'s mal einen RA kontaktieren. Mir kämen da die § 78, 23, 119 BetrVG in den Sinn.

I
ichglaubichspinne

29.01.2008 um 16:09 Uhr

...viele KollegInnen haben sofort unterschrieben,andere wollen Klagen.Hat man eine Chance nach 613 BGB vor Gericht zu gehen?

K
Kölner

29.01.2008 um 16:12 Uhr

@ich... Wer klagt kann gewinnen, wer nicht klagt hat bereits verloren! § 613a BGB ist da vielfältig und im sozialen Bereich sollte man endlich verstehen lernen, dass das Arbeitsleben kein Ponyhof ist.

F
fred

30.01.2008 um 00:09 Uhr

: ichglaubichspinne

ob hier wirklich ein Betriebsübergang vorliegt, sollte m.E. mal genauer validiert werden. Die ausschliessliche Anwendung von Aufhebungsverträgen und die Rechtsformänderungen kommen mir suspekt vor...

Vor der Klage - die natürlich in Betracht zu ziehen ist - sollte der BR unbedingt juristischen Rat hinzuziehen. In so fern ist 85978 mehr Gewicht beizumessen als dem zweiten Beitrag Kölners.

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