Mit 25 Jahren noch Ersatzmitglied der JAV werden?
Ein JAV Vertreter geht in den Zivildienst. Somit muss jemand nachrücken. Der jenige der, laut Stimmenzahl als nächstes nachrücken müsste, ist 25 Jahre alt. Kann er noch als Ersatzmitglied nachrücken oder ist er jetzt schon zu alt?
Community-Antworten (3)
30.01.2008 um 09:58 Uhr
@ultra, das Ersatzmitglied wurde bei der letzten Wahl nicht gewählt und dürfte m. M. nach (über 25 Jahre) sowieso raus sein. Interessant ist, dass er bei einer Verhinderung deinerseits bei BR-Sitzungen anwesend war........ (Nichtöffentlichkeit!)
Deinen Zivildienst wird der Betriebsrat überbrücken müssen, zumindest bis Herbst diesen Jahres, denn (vergiss nicht!) dann sind die nächsten JAV - Wahlen!
30.01.2008 um 15:19 Uhr
Also entweder fehlen mir hier Teile oder ich hab was verpasst aber @mona-lisa: nicht ganz richtig. Nach BetrVG bleiben auch über 25 Jährige noch JAVler. Wer ja auch Unsinn wenn Hr. oder Fr. X/Y weil sie einen oder zwei Monate nach der Wahl 25 werden als JAVler zurücktreten müssten. Macht keinen Sinn. Nach § 65 BetrVG gilt der §25 BetrVG für die JAV entsprechend. Und der sagt:
(1)Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach.
2Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.
(2) 1Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. 2Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. 3Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
Denke das erklärt dann wohl doch einiges oder. Wenn nicht weiterlesen im BetrVG
30.01.2008 um 15:33 Uhr
@Inkognito Weissnicht, "....bleiben auch über 25 Jährige noch JAVler...." Genau das ist der Punkt! Das über 25jährige Ersatzmitglied ist kein JAV'ler! Ihm fehlten offensichtlich Stimmen, um das Amt ausüben zu können. Dann wäre das Alter kein Problem.
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