W.A.F. LogoSeminare

Hat der Betriebsrat das Recht auf Einsichtnahme in Arbeitsvertrag?

G
Günni
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat ohne Einwilligung des AG und des Mitarbeiters Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag zu nehmen?

4.25605

Community-Antworten (5)

FB
Frank B

29.01.2008 um 14:36 Uhr

??? Wo soll er den denn hernehmen, wenn weder AG oder AN was davon wissen?

K
Kölner

29.01.2008 um 14:39 Uhr

@Günni Klasse Frage - wenngleich auch schwer verständlich! Wenn weder der AG, noch der AN eine Einsichtnahme wollen, dann hat der BR keinerlei Möglichkeiten selbigen einzusehen.

M
Mona-Lisa

29.01.2008 um 14:41 Uhr

@Günni, weder noch.......... Arbeitsverträge sind Individualrecht und unterliegen keinem Einsichtsrecht des Betriebsrats, egal in welcher Weise.

K
Konrad

29.01.2008 um 15:46 Uhr

@Mona-Lisa: falsch!! so so ist es dann auch nicht !!! AV unterliegen dem Individualrecht, ja ! Aber nur solange die Ausgestaltung den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben entsprechen. AV sind oft als sog. „Formularvorlagen“ gestaltet.

Diese „leeren“ Arbeitsvertragsmuster haben dann kollektiven Charakter. Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Nachweisgesetzes sowie mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen. ( BAG hat am 16.11.2005 ( 7 ABR 12/05 )

K
Kölner

29.01.2008 um 15:50 Uhr

@Konrad Jetzt bin ich aber gespannt: Was macht denn einen AV zum AV? Und: Ist das Muster eines AV bereits ein AV? ;-)

Ihre Antwort