Hallo zusammen.

Leider ist es mir aufgrund nicht verschiebbaren Terminen nicht möglich, regelmäßig an der Betriebsversammlung teilnehmen zu können. Als interessierter Arbeitnehmer bin ich aber gerne "auf den Laufenden". Statt eines Ergebnisprotokolls wird seitens des Betriebsrats die für die Sitzung verwendete PowerPoint verschickt, die - wenn man nicht anwesend war - wenig hilfreich ist. Seitens des Betriebsrates bekam ich aufgrund meiner Frage ob ein Ergebnisprotokoll verschickt werden kann die Antwort, das sie dieses nicht machen dürfen; leider ohne genauere Infos.

Nun zu meiner Frage: Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die dem Betriebsrat verbietet, Ergebnisprotokolle der Betriebsversammlungen anzufertigen und an die Mitarbeiter*innen zu verschicken?
Wenn dem nicht so sein sollte: Kann ein solcher Wunsch vorgetragen und - falls mehrheitsfähig - auch gegen den Wunsch des Betriebsrates durchgesetzt werden?