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Versuch Auflösung des Betriebsrates mit Schulungsanspruch

NJ
Nordisch Jung
Aug 2019 bearbeitet

Hallo,

wir haben ein kleines Problem. Der AG versucht 2 Kollegen aus einem anderen BR zu kündigen. Die Termeine sind am 6.9. und am 9.9.2019. Vom 1.9.-5.9. hatten wir seit Juni eine Schulung für den Wirtschaftsausschuss gebucht. Unter anderem ist einer der gekündigten Kollegen ein Mitglied im WA Gremium.

Hat er das Recht, egal ob die Kündigung erfolg hat oder nicht, an diese Schulung teilzunehmen?

Grüße

NordischJung

36108

Community-Antworten (8)

R
rtjum

21.08.2019 um 10:43 Uhr

mit versucht zu kündigen willst du uns sagen, dass am 06.09 und am 09.09 die Zustimmungsersetzungsverfahren vor Gericht sind? Dann sind die Kollegen noch angestellt und können an den Seminaren teilnehmen

N
NordischJung

21.08.2019 um 10:44 Uhr

richtig! der AG versucht die Zustimmung vom BRV zu bekommen, mittels Gericht. Und du bist ganz sicher, dass die an dieser Schulung teilnehmen dürfen?

U
UdoWoe

21.08.2019 um 10:53 Uhr

Die Kollegen sind immer noch Mitarbeiter der Firma, der BR hat Ordnungsgemäß das Seminar beantragt, also teilnehmen. Eine Kündigung wird ja wohl erst am 06.09. bzw. 09.09. ausgesprochen. Habe ich das korrekt verstanden?

N
NordischJung

21.08.2019 um 10:57 Uhr

Ja...der AG bzw die Geschöftsleitung vom Konzern hatte damals der Schulung zugestimmt. Nur haben wir keine Lust, das wir ggf auf die Kosten sitzen bleiben.

Hast du irgendwo eine Rechtssprechung darüber?

S
stehipp

21.08.2019 um 11:01 Uhr

Jetzt mal unabhängig von der Frage ob bei der Kündigung alles richtig abgelaufen ist. BR-Mitglieder zu kündigen ist ja nun nicht ganz so einfach.

Grundsätzlich mal sind die Kollegen ja noch Mitarbeiter. Demnach auch Mitglied des WA und somit schulungswürdig, vor allem da die Kündigung ja scheinbar noch nicht so ganz sattelfest ist. Ich würde mir als BR aber schon die Frage stellen, welchen Sinn das Ganze noch macht, oder ob es nicht sinnvoller wäre, den WA neu zu besetzen und die neuen Kollegen gleich auf die Schulung zu schicken.

R
rtjum

21.08.2019 um 11:42 Uhr

NordischJung erklär uns das mit der Kündigung doch mal genau. Hat der AG den Betriebsrat angehört? Wie hat der BR reagiert? Gibt es jetzt die Zustimmungsersatzungsverfahren an den von dir genannten Terminen oder was sind das für zwei Termine?

N
NordischJung

21.08.2019 um 11:44 Uhr

Hallo,

der BR hat nur seine Arbeit gemacht. Über die Art und weise kann man reden, aber er hat nichts verkehrtes gemacht. Der AG hat sich revangiert und beiden Sachen unterstellt. Der BR wurde angehört und die haben dem nicht zugestimmt. Deswegen die Termine.

K
kratzbürste

21.08.2019 um 12:19 Uhr

Trotzdem zur Schulung fahren. Sprecht doch mal mit dem Seminaranbieter.

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