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Abmahnung AN Verstoß gegen BV

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Locke79
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, bei uns hat ein AN eine Abmahnung erhalten, weil er Samstag nicht arbeiten war. Bei uns gibt es eine BV die klar regelt, dass Samstagsarbeit beim BR anzumelden ist. Diese Ankündigung lag nicht vor und seitens des BRs war auch über den Samstag nichts bekannt. Generell ist der BR ja bei Abmahnungen erstmal aussen vor, aber aus unserer Sicht ist das Fehlverhalten des AN nicht abzumahnen, schliesslich gibt es eine BV für Samstagsarbeit. Was denkt ihr?

Gruß

1.003011

Community-Antworten (11)

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celestro

20.08.2019 um 21:30 Uhr

Was hat das Eine, mit dem Anderen zu tun? Richtig ... Samstagsarbeit muß angemeldet werden. Aber ich sehe nicht, wieso das vor einer Abmahnung schützen sollte, wenn es nicht angemeldet wurde. Ist in der BV denn geregelt, wie früh die MA informiert werden müssen und wurde das getan?

C
Challenger

20.08.2019 um 21:35 Uhr

Besteht ein Betriebsrat , bedarf die Anordnung von Überstunden grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Missachtet der Arbeitgeber die MBR des Betriebsrates , kann der Arbeitnehmer sich weigern, Überstunden zu leisten. Arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung wären in solchen Fällen rechtsunwirksam. Ob dies vorliegend auch gilt, wenn die Samstagsarbeit beim BR lediglich anzumelden ist, lässt sich ohne weiteres nicht beantworten. Es kommt vielmehr darauf an, ob der angemeldeten Samstagsarbeit auch die Zustimmung erteilt werden muss.

L
Locke79

20.08.2019 um 22:09 Uhr

In der BV ist geregelt, wann die Samstagsarbeit dem AN anzukündigen ist. Jetzt muss man vielleicht noch dazu sagen, das Seitens AG die Samstagsarbeit von den Vorgesetzten rechtzeitig angekündigt wurde, leider wurde es dem BR gegenüber nicht angezeigt. Wäre es legitim dem AG das als Beschwerde anzuzeigen und ihm die Löschung aus der Akte zu signalisieren, weil ein Verstoß gegen die BV vorliegt.

D
DummerHund

20.08.2019 um 23:45 Uhr

Mir erschliesst sich gerade nicht was das für eine BV sein könnte, wo der BR seine vollen Mitbestimmungsrechte aus der Hand gibt. Liege ich falsch, würde ich de AG umgehend darauf hin weisen, das dem BR die Sache mit der Abmahnung zu Ohren gekommen ist. Der BR bittet innerhalb einer Woche den AG zu der Sache Stellung zu nehmen. Sollte man nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme erhalten haben müsste der BR in Erwähgung ziehen einen Beschluss zu fassen, der eine Klage auf Unterlassung beinhaltet, was die Mitbestimmung des BR bezüglich der Samstagsarbeit und die Missachtung des AG gegenüber des BR und dessen Mitbestimmung betrifft.

S
seehas

21.08.2019 um 09:05 Uhr

Wenn der AG versäumt hat die Samstagsarbeit beim BR anzumelden wie es in der BV gefordert ist, dann hat er sie auch nicht wirksam angeordnet. Er hat einen Verfahrensfehler begangen. Die Abmahnung ist damit nichtig. Dass ihr die BV zur Samstagsarbeit mal überarbeiten solltet steht auf einem anderen Blatt.

S
stehipp

21.08.2019 um 09:38 Uhr

Ich habe gerade ein kleineres Magengrummeln, kann es aber nicht direkt festmachen. Daher mal mein Gedanke: AG ordnet Samstagsarbeit an. Grundsätzlich mal weiß der MA eher nicht, ob der AG eine Meldung an den BR gemacht hat. MA erscheint nicht zur Arbeit, evtl. sogar ohne sich vorher dazu zu äußern, dass er nicht gedenkt zu erscheinen. Dadurch kann evtl. richtiger Schaden entstehen.

Ich wäre mir nicht so sicher, ob der MA einfach nicht zur Arbeit erscheinen kann, schlimmstenfalls auch noch, ohne sich im Vorfeld abzumelden.

Versuchen würde ich es auch, die Abmahnung auf dem Weg zu verhindern. So nach dem Motto AG du hast einen Fehler gemacht, der MA hat einen gemacht, gleicht sich ja aus. Ob das aber vor Gericht wirklich Bestand haben würde?

Wie gesagt ein kleines Magengrummeln, nicht mehr.

K
kratzbürste

21.08.2019 um 10:24 Uhr

Ich schätze ihr müsst dagegenhalten. Beschlussverfahren gegen den AG , wegen Missachtung des BR.

U
UdoWoe

21.08.2019 um 11:15 Uhr

Mir stellt sich grundsätzlich die Frage, wie erfährt der MA das er am Samstag arbeiten muß? Gibt es feste Pläne? Teilt der AG den MA einfach ein? Bekommt der MA zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Info das er arbeiten muß? Wie läuft das? Hat er die Information überhaupt erhalten? Unabhängig von dieser Frage, wenn der BR über die Samstagsarbeit (ergo Überstunden) informiert werden muß und er wurde dies in diesem Fall nicht, dann wäre in meinen Augen die Abmahnung nichtig. Ob und wie man dagegen vorgeht, dass entzieht sich meiner Kenntnis. Dem Kollegen würde ich auf jeden Fall raten einen Widerspruch zu Abmahnung abzugeben. Vielleicht sogar zusammen mit dem BR.

P
paula

21.08.2019 um 20:09 Uhr

immer wieder interessant, was Leute hier antworten, ohne die Regelung zu kennen, die dem Sachverhalt zu Grunde liegt. Das ist Kaffeesatzleserei....

L
Locke79

21.08.2019 um 21:27 Uhr

Was ist nun aber richtig? Die Gewerkschaft sagt, es geht uns nichts an und der AN soll sich mit ihnen in Verbindung setzten, da es sich um Individualrecht handelt. Was den BR angeht, wir haben nicht wirklich eine Handhabe, außer eventuell den Verstoß gegen die BV. Trotzdem, der MA hat sich nicht abgemeldet bzw. dem Vorgesetzten mitgeteilt dass er verhindert ist an dem Samstag. Laut Aussage des MA, hat er angeblich aber die Verhinderung angekündigt. Die Samstagsschicht wurde vom Vorgesetzten rechtzeitig angekündigt, nur der BR wurde nicht darüber informiert, was dem AN ja nicht bekannt war und auch sein Verhalten nicht rechtfertigt. Es ist sowieso schwierig hier inhaltlich alles richtig und auführlich zu beschreiben.

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DummerHund

21.08.2019 um 22:12 Uhr

@paula Ist es dann aber nicht genau so verkehrt etwas als falsch und Kaffeeleserei zu titulieren und die Leute mit dem Satz im Regen stehen zu lassen?

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