Erstellt am 20.08.2019 um 19:30 Uhr von celestro
Was hat das Eine, mit dem Anderen zu tun? Richtig ... Samstagsarbeit muß angemeldet werden. Aber ich sehe nicht, wieso das vor einer Abmahnung schützen sollte, wenn es nicht angemeldet wurde. Ist in der BV denn geregelt, wie früh die MA informiert werden müssen und wurde das getan?
Erstellt am 20.08.2019 um 19:35 Uhr von Challenger
Besteht ein Betriebsrat , bedarf die Anordnung von Überstunden grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Missachtet der Arbeitgeber die MBR des Betriebsrates , kann der Arbeitnehmer sich weigern, Überstunden zu leisten. Arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung wären in solchen Fällen rechtsunwirksam.
Ob dies vorliegend auch gilt, wenn die Samstagsarbeit beim BR lediglich anzumelden ist, lässt sich ohne weiteres nicht beantworten. Es kommt vielmehr darauf an, ob der angemeldeten Samstagsarbeit auch die Zustimmung erteilt werden muss.
Erstellt am 20.08.2019 um 21:45 Uhr von Dummerhund
Mir erschliesst sich gerade nicht was das für eine BV sein könnte, wo der BR seine vollen Mitbestimmungsrechte aus der Hand gibt.
Liege ich falsch, würde ich de AG umgehend darauf hin weisen, das dem BR die Sache mit der Abmahnung zu Ohren gekommen ist. Der BR bittet innerhalb einer Woche den AG zu der Sache Stellung zu nehmen. Sollte man nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme erhalten haben müsste der BR in Erwähgung ziehen einen Beschluss zu fassen, der eine Klage auf Unterlassung beinhaltet, was die Mitbestimmung des BR bezüglich der Samstagsarbeit und die Missachtung des AG gegenüber des BR und dessen Mitbestimmung betrifft.
Erstellt am 21.08.2019 um 07:05 Uhr von seehas
Wenn der AG versäumt hat die Samstagsarbeit beim BR anzumelden wie es in der BV gefordert ist, dann hat er sie auch nicht wirksam angeordnet. Er hat einen Verfahrensfehler begangen. Die Abmahnung ist damit nichtig.
Dass ihr die BV zur Samstagsarbeit mal überarbeiten solltet steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 21.08.2019 um 07:38 Uhr von stehipp
Ich habe gerade ein kleineres Magengrummeln, kann es aber nicht direkt festmachen.
Daher mal mein Gedanke:
AG ordnet Samstagsarbeit an. Grundsätzlich mal weiß der MA eher nicht, ob der AG eine Meldung an den BR gemacht hat.
MA erscheint nicht zur Arbeit, evtl. sogar ohne sich vorher dazu zu äußern, dass er nicht gedenkt zu erscheinen. Dadurch kann evtl. richtiger Schaden entstehen.
Ich wäre mir nicht so sicher, ob der MA einfach nicht zur Arbeit erscheinen kann, schlimmstenfalls auch noch, ohne sich im Vorfeld abzumelden.
Versuchen würde ich es auch, die Abmahnung auf dem Weg zu verhindern. So nach dem Motto AG du hast einen Fehler gemacht, der MA hat einen gemacht, gleicht sich ja aus.
Ob das aber vor Gericht wirklich Bestand haben würde?
Wie gesagt ein kleines Magengrummeln, nicht mehr.
Erstellt am 21.08.2019 um 08:24 Uhr von Kratzbürste
Ich schätze ihr müsst dagegenhalten. Beschlussverfahren gegen den AG , wegen Missachtung des BR.
Erstellt am 21.08.2019 um 09:15 Uhr von UdoWoe
Mir stellt sich grundsätzlich die Frage, wie erfährt der MA das er am Samstag arbeiten muß? Gibt es feste Pläne? Teilt der AG den MA einfach ein?
Bekommt der MA zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Info das er arbeiten muß? Wie läuft das? Hat er die Information überhaupt erhalten?
Unabhängig von dieser Frage, wenn der BR über die Samstagsarbeit (ergo Überstunden) informiert werden muß und er wurde dies in diesem Fall nicht, dann wäre in meinen Augen die Abmahnung nichtig.
Ob und wie man dagegen vorgeht, dass entzieht sich meiner Kenntnis. Dem Kollegen würde ich auf jeden Fall raten einen Widerspruch zu Abmahnung abzugeben. Vielleicht sogar zusammen mit dem BR.
Erstellt am 21.08.2019 um 18:09 Uhr von paula
immer wieder interessant, was Leute hier antworten, ohne die Regelung zu kennen, die dem Sachverhalt zu Grunde liegt. Das ist Kaffeesatzleserei....
Erstellt am 21.08.2019 um 20:12 Uhr von DummerHund
@paula
Ist es dann aber nicht genau so verkehrt etwas als falsch und Kaffeeleserei zu titulieren und die Leute mit dem Satz im Regen stehen zu lassen?