bei uns im Betrieb ist der noch nicht genommene Urlaub in den letzten 30 Jahren nicht verfallen . Damit eine Betriebliche Übung.
Jetzt soll das geändert werden laut BUrLG wenn der Urlaub auch auf Aufforderung nicht genommen wird soll er nach dem 31.03.verfallen.Frage was zählt jetzt das BUrLG oder die Betriebliche Übung