W.A.F. LogoSeminare

BUrLG oder Betriebliche Übung

C
Christax
Aug 2019 bearbeitet

bei uns im Betrieb ist der noch nicht genommene Urlaub in den letzten 30 Jahren nicht verfallen . Damit eine Betriebliche Übung. Jetzt soll das geändert werden laut BUrLG wenn der Urlaub auch auf Aufforderung nicht genommen wird soll er nach dem 31.03.verfallen.Frage was zählt jetzt das BUrLG oder die Betriebliche Übung

28605

Community-Antworten (5)

G
Galaxy

20.08.2019 um 15:42 Uhr

Gemäß der Normenpyramide steht das Gesetz, wenn man es denn richtig anwendet über der Betrieblichen Übung. Inwiefern man einen nicht genommenen Urlaub überhaupt als betriebliche Übung deklarieren kann entzieht sich meiner Kenntnis.....

Gruß Galaxy

G
ganther

20.08.2019 um 20:19 Uhr

das ist aus meiner Sicht keine betriebliche Übung. Daher stellt sich die Frage nach dem möglichen Vorrang auch nicht

E
ExBoMa

21.08.2019 um 10:53 Uhr

Urlaub dient der Erholung der Mitarbeiter. Somit sollte auch der BR ein Interesse haben, das MA ihren Urlaub in der Regel nehmen und nicht jahrelang aufsparen. Der AG muss für nicht genommenen Urlaub Rücklagen bilden, was die Motivation des AG begründet (in der Regel wirtschaftliche Interessen)

P
Pjöööng

21.08.2019 um 12:28 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ähnlichen Fall das Bestehen einer betrieblichen Übung bejaht: Urteil vom 21.06.2005 – 9 AZR 200/04

Zitat (ExBoMa): "Der AG muss für nicht genommenen Urlaub Rücklagen bilden, ..."

Das ist falsch! Es sind lediglich Rückstellungen zu bilanzieren.

E
ExBoMa

21.08.2019 um 12:54 Uhr

@Pjöööng: Stimmt! Da hatte ich mich in meiner "Wortwahl" im wahrsten Sinne des Wortes vergriffen!

Ihre Antwort