Erstellt am 20.08.2019 um 13:42 Uhr von galaxy
Gemäß der Normenpyramide steht das Gesetz, wenn man es denn richtig anwendet über der Betrieblichen Übung. Inwiefern man einen nicht genommenen Urlaub überhaupt als betriebliche Übung deklarieren kann entzieht sich meiner Kenntnis.....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 20.08.2019 um 18:19 Uhr von ganther
das ist aus meiner Sicht keine betriebliche Übung. Daher stellt sich die Frage nach dem möglichen Vorrang auch nicht
Erstellt am 21.08.2019 um 08:53 Uhr von ExBoMa
Urlaub dient der Erholung der Mitarbeiter. Somit sollte auch der BR ein Interesse haben, das MA ihren Urlaub in der Regel nehmen und nicht jahrelang aufsparen.
Der AG muss für nicht genommenen Urlaub Rücklagen bilden, was die Motivation des AG begründet (in der Regel wirtschaftliche Interessen)
Erstellt am 21.08.2019 um 10:28 Uhr von Pjöööng
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ähnlichen Fall das Bestehen einer betrieblichen Übung bejaht: Urteil vom 21.06.2005 – 9 AZR 200/04
Zitat (ExBoMa):
"Der AG muss für nicht genommenen Urlaub Rücklagen bilden, ..."
Das ist falsch! Es sind lediglich Rückstellungen zu bilanzieren.
Erstellt am 21.08.2019 um 10:54 Uhr von ExBoMa
@Pjöööng:
Stimmt! Da hatte ich mich in meiner "Wortwahl" im wahrsten Sinne des Wortes vergriffen!