Erstellt am 22.09.2022 um 17:34 Uhr von RudiRadeberger
Ich sehe da keine Möglichkeit des BR. Finde es auch verwunderlich, dass der BR eine ärztliche Diagnose an die BG weitergibt. Das ist eigentlich nicht seine Aufgabe.
In deinem Fall ist doch noch gar keine Entscheidung gefallen. Warte, was zwischen KK und BG rauskommt - das dauert nun einmal. Und wenn du dann das Gefühl hast, dass du Unrecht erfahren hast, wende dich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Erstellt am 22.09.2022 um 19:36 Uhr von Dummerhund
Sehe ich so wie Rudi. Den BR würde ich mal zusammen stauchen, was dem überhaupt einfällt sich da ein zu mischen.
Erstellt am 22.09.2022 um 21:09 Uhr von Relfe
helfen kann da evt ein Sozialverband wie SoVD oder VDK oder ein spezialisierter Anwalt.
Der BR ist nicht für zuständig und kann auch nichts machen bei Zuständigkeitstreitigkeiten der Sozialkassen
Erstellt am 23.09.2022 um 15:45 Uhr von Anyu
Soweit ich weiß muss bei einem Arbeitsunfall die AU von einem Durchgangsarzt kommen. Ist dein Hausarzt D-Arzt?