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Mitwirkung bei verlängerten Kündigungsfristen von Arbeitnehmern?

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Vshell101257
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Hrren,

ich bin Mitglied im Betriebsrat und habe folgende Frage. Einem Angestellten (auch betriebsratsmitglied) wurde durch die Geschäftsleitung nahe gelegt seine Kündigungsfrist jetzt 3 Monate auf 12 Monate zum Jahresende zu verlängern. Meine Frage ist nun folgende. Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, muß er Informiert werden, oder ist es einfach nur eine Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeiter.

mfg

3.31801

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 12:01 Uhr

@Vshell, "nahegelegt" heisst doch, dass der Kollege davon nicht so begeistert ist, oder? Entweder er ist einverstanden oder nicht und besteht auf seine Kündigungsfrist. Ansonsten betrifft das Individualrecht und ist allein Sache zwischen den beiden.

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