Erstellt am 28.01.2011 um 16:35 Uhr von Petrus
Wird diese "Leitende Position" mit einem MA besetzt, der dann ein Leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG sein wird? Die muss nicht ausgeschreiben werden.
Allerdings sind Team-, Abteilungs- oder Sachgebietsleiter auch leitende Positionen, aber selten leitende Angestellte...
Erstellt am 28.01.2011 um 16:53 Uhr von Datenbank
Die GF beruft sich darauf das es bei der Besetzung um einen "leitende Funktion" handelt, und sie dadurch die Stelle nicht ausschreiben müsse!
Weiterhin beruft sich die GF auch auf den § 5(3) BetrVG, wobei die dort angeführten Punkte 1 & 2 Personalentscheidungen & Prokura nicht für die Stelle gelten sollen. Nur Punkt 3 käme in Frage!
Erstellt am 28.01.2011 um 18:05 Uhr von Lotte
Datenbank,
im Zweifelsfall müsstet Ihr das auf dem Klageweg feststellen lassen. Versetzung mangels Ausschreibung widersprechen und gemäß § 101 BetrVG handeln, sollte der AG an der personellen Maßnahme festhalten.