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Sind Nachwuchsführungskräfte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes?

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pauline
Jan 2018 bearbeitet

Ist diese Frage überhaupt generell zu beantworten, oder hängt das an den jeweilig gegeben Spezifika des einzelnen Vertrags/ Unternehmens ab?

4.19005

Community-Antworten (5)

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Lotte

27.01.2008 um 16:05 Uhr

pauline, der § 5 des BetrVG ist doch eigentlich ziemlich eindeutig...

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pauline

27.01.2008 um 16:17 Uhr

Leider finde ich den §5 für Nachwuchskräfte nicht ganz so eindeutig. Klar, dass Führungskräfte nicht dem Anwendungsbereich unterfallen, aber wie sieht es mit dem Führungsnachwuchs aus? Insofern bin ich dankbar, wenn die Antwort mehr in eine definitivere Richtung von JA oder NEIN gehen würde ;)

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Lotte

27.01.2008 um 18:32 Uhr

pauline, dann hast Du Dir Deine Frage doch eigentlich schon selbt beantwortet: "Ist diese Frage überhaupt generell zu beantworten, oder hängt das an den jeweilig gegeben Spezifika des einzelnen Vertrags/ Unternehmens ab?" Ein Ja oder Nein wird es hier aufgrund mangelnder Informationen nicht geben ;-)

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Peanuts

27.01.2008 um 21:37 Uhr

Es wäre mir völlig neu, dass FührungsNACHWUCHS mit den Kompetenzen eines leitenden Angestellten ausgestattet ist!

Sonst wäre es ja kein Nachwuchs sondern eine Führungskraft (die ebenfalls nicht zwingend zu den ltd. Angestellten gem. § 5 BetrVG zählen muss).

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pauline

27.01.2008 um 22:12 Uhr

danke schön :)

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