Praktikanten laut BetrVG ?
Sind Praktikanten Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
Community-Antworten (5)
24.12.2006 um 15:31 Uhr
Praktikanten sind laut § 5 BetrVG Arbeitnehmer. Sie unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats, ihre Einstellung unterliegt dessen Zustimmung.
25.12.2006 um 00:17 Uhr
@Heini An der Absolutheit Ihrer Aussage - was rede ich - an der Aussagekraft der Meinungsäußerung wage ich ganz laute Zweifel anzumelden.
Es gibt Gruppen von Praktikanten die alles andere als mitbestimmungspflichtig sind!
26.12.2006 um 12:49 Uhr
Sehe ich ähnlich wie Kölner. Kleines Beispiel : viele Warenhäuser haben einen sogenannten "Mister Minit" Shop, der an die hausinternen Arbeitszeiten und an die geltende Hausordnung gebunden ist. Der Shop ist vermietet, der Eigentümer das Warenhaus. Jetzt kommt die feine Unterscheidung. Da diese Mister Minit Läden ein vom Warenhaus entkoppeltes Warenbezugssystem haben, unterliegen weder die MA's noch die Praktikanten den MB - Rechten des BR's.
Deshalb kommen jetzt überall diese Galeriekonzepte, bzw. die Shop in Shop Systeme, um Betriebsräte auszuschalten.
26.12.2006 um 15:03 Uhr
Eher noch fallen mir z.B. all die Schülerpraktikanten ein...
26.12.2006 um 22:10 Uhr
@ Fayence, warum einfach, wenn's auch umständlich geht ?
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