Rückkehr zum Betriebsrat - nach Rückkehr von Außendienstarbeitsplatz in anderer Geschäftsstelle?
An Paula, nein, die Innendienststelle und der Außendienstarbeitsplatz waren 2 verschiedene Geschäftsstellen (GS). Ich bin nicht zurückgetreten. Es war nur klar, dass ich die BR-Arbeit an der alten GS nicht mehr wahrnehmen kann und an der neuen gibt es ja einen gewählten BR.
Ich war ordentliches BR-Mitglied. Wegen Ratio-maßnahmen nahm ich die Gelegenheit war und wechselte in den Außendienst der Firma. Dabei hatte ich jedoch ein 1,5-jähriges Rückkehrrecht auf meinen alten Arbeitsplatz. Von diesem Rückkehrrecht habe ich jetzt nach 13 Monaten Gebrauch gemacht. Frage: Kann ich nun auch wieder als BR-Mitglied die BR-Arbeit aufnehmen? Nach meinem Weggang rückte ein Ersatzmitglied nach.
Community-Antworten (2)
26.01.2008 um 22:44 Uhr
larsi, das kommt darauf an, ob Du aufgrund Deines Außendienstes (Unzumutbarkeit bei Dienstreisen) tatsächlich verhindert warst oder ob Du damals zurückgetreten bist.
26.01.2008 um 22:59 Uhr
@larsi
war der Außendienst dem selben Betrieb zugeordnet in den Du jetzt wieder zurückkommst?
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