Erstellt am 23.06.2020 um 12:50 Uhr von celestro
https://www.wkgt.com/themen/coronavirus/
Punkt 8
Suchworte waren "Lohnfortzahlung" und "Reisewarnung"
Erstellt am 23.06.2020 um 12:57 Uhr von Krambambuli
Das wäre mir da auch viel zu schwammig und interpretierbar, was der AG da vor hat.
Genauso gut könnte er sagen, dass derjenige der Sport treibt und sich verletzt keine Entgeltfortzahlung bekommt.
Erstellt am 23.06.2020 um 13:00 Uhr von celestro
"Das wäre mir da auch viel zu schwammig und interpretierbar, was der AG da vor hat."
Erm ... nö?
Erstellt am 23.06.2020 um 13:57 Uhr von Dummerhund
Nehmen wir doch mal den 1. Abschnitt unter Punkt 8 aus dem Link:
8. Der Arbeitnehmer möchte privat in ein Risikogebiet reisen. Darf der Arbeitgeber die Reise untersagen?
Was Arbeitnehmer in ihrer Freizeit unternehmen, ist ihre Privatsache. Hier darf der Arbeitgeber nicht in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen und eine Reise in ein Risikogebiet, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat, verbieten. Kehrt der Arbeitnehmer erkrankt aus seinem Urlaub zurück, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Allerdings kann der Mitarbeiter seinen Lohnfortzahlungsanspruch verlieren, wenn er sich schuldhaft einem Risiko aussetzt. Ein schuldhaftes Verhalten liegt nach dem Maßstab des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn der Mitarbeiter grob gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartenden Verhalten verstößt. Dies dürfte bei einer Reise in ein Land, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, der Fall sein.
Im Grunde sagt dieser Text alles aus, aber nur nix genaues.
Was heisst wenn der MA schuldhaft dem Risiko aus setzt?
Ist es schon Schuldhaft wenn ein AN z.B. nach Schweden in Urlaub fährt und kommt zurück und muss in Quarantäne, obwohl er mit seinem Wohnmobile die ganze Zeit autark Stand und gar keinen Kontakt zu der einheimischen Bevölkerung hatte?
Das Bundesarbeitsgericht hat hier angeblich einen Maßstab....ist der aber rechtsbindend; ein Maßstab? Und wo ist die Textform von diesem Maßstab des BAG?
Und der letzte Satz beginnt mit "Dies dürfte......."
Also doch alles recht schwammig und gegeben falls vom Einzelfall abhängig.
Schmeiß ich jetzt einfach mal so in den Raum, ohne eigene Bewertung.
Erstellt am 23.06.2020 um 15:51 Uhr von celestro
nur bezog sich das schammig auf den Eingangspost und da kann ich erst einmal nichts schwammiges erkennen.
Erstellt am 23.06.2020 um 16:20 Uhr von ganther
der Maßstab des BAG ist der Maßstab, den er bei solchen Fällen immer anlegt. Verschulden gegen sich selbst als allgemeiner juristischer Grundsatz. Und bei der Diskussion die wir die letzten Monate um Corona hatten wird die Wertung der Gerichte sehr eindeutig sein. Selbst bei deinem Schwedenbesucher....
Erstellt am 23.06.2020 um 17:34 Uhr von Dummerhund
@celestro
ok, hatte ich dann verkehrt verstanden.
@ganther
"der Maßstab des BAG ist der Maßstab, den er bei solchen Fällen immer anlegt"
Und welchen Maßstab legt der BAG hier immer an wenn jemand in der Pandemiezeit unter Reisewarnung in einem betreffendem Land reist?
@Weltmainzer
Der AG wird hier wahrscheinlich für einen AN nicht das einzige Problem sein. Hinzu kommt noch die Krankenkasse an sich, und ob die evtl. Zahlungen überhaupt übernehmen. Viele Reisende in gefährdeten Gebieten haben sogar schon Schwierigkeiten mit der Auslandkrankenversicherung. Dies weiß ich zufällig genau weil ich selbst in in 4 Wochen mit dem Wohni nach Schweden fahre/fahren will.
Erstellt am 23.06.2020 um 22:00 Uhr von ganther
Hast du nicht gelesen? Es gibt schon ewig eine Rechtsprechung zum verschulden gegen sich selbst. Die kann man hier übertragen... Man muss sich mit Urteilen halt mal beschäftigen. Aber das machst du ja eher selten und wie das dann aussieht kann jeder hier beurteilen
Erstellt am 23.06.2020 um 22:15 Uhr von Dummerhund
@ganther
Sach mal, hast du irgendein Problem.
Wenn du ein passendes Urteil hat, dann gib es dem Fragenden. Ansonsten lass einfach das Antworten wenn du kein bock hast.
Wenn ich das Urteil hätte und wüsste unter welcher Rubrik ich da suchen müsste hätte ich damit versucht dem Fragendem weiter zu helfen.
Also nenn es ihm. Oder sind das nur blasen und nichts dran?
Erstellt am 24.06.2020 um 16:52 Uhr von paula
keine Ahnung was ganther im Sinn hatte. Aber ich denke es ist recht einfach. Wir sind ja im Haftungsrecht. Also Individualrecht und da gibt es halt Grundsätze die das BAG entwickelt hat. Einer davon ist das "Verschulden gegen sich selbst". Du wirst kein Urteil zum Urlaub hier finden. Aber: wenn ein Mitarbeiter bei Antritt des Urlaubs weiß, dass bei einer Reise in dieses Gebiets nach Rückkehr Quarantäne zu erwarten ist, dann wird es keine Lohnfortzahlung geben. Das ist für mich auch recht klar. Und wenn ich an die gegenwärtige Situation in manchen Ländern denke, dann ist die klare Aussage bei uns im Bundesland, dass es Urlaubsziele gibt bei denen auf Grund der Infektionenszahlen nach der Rückkehrer eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben ist. Da kannst du auch nur im Ferienhaus gesessen haben. Ist halt so und warum sollte dann der AG bitte Lohnfortzahlung leisten?