Hallo,
unser AG hat vor, AN, die bewusst und freiwillig in ein Corona-Risikogebiet (so wie vom auswärtigen Amt definiert) reisen ggf. die Lohnfortzahlung zu verweigern, wenn für die AN bei ihrer Rückkehr eine amtliche Quarantäne angeordnet wird oder wenn sich die Rückkehr wegen der Pandemiebestimmungen verzögert.
Ich finde dazu leider nix. Der Faktor "freiwillige und bewusste Reise in ein Risikogebiet" fehlt in den einschlägigen Quellen.
Wäre für einen Hinweis sehr dankbar.