Hallo, hier Herby, muss ein Arbeitnehmer nach Rückkehr aus der Elternzeit auf die Forderung des Arbeitgebers eingehen, und unter veränderten Bedingungen (nicht zum Vorteil des AN) einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Für mein Verständnis hatte der aktuelle Arbeitsvertrag nur eine ruhende Wirkung, und wird nach Aufnahme der Arbeit wieder aktiviert. Wer kann mir kurz und bündig antworten.
Hallo Herby!
Wenn der/ die AN aus der Elternzeit zurück kommt, muß der AG ihn wieder zu den gleichen Arbeitsvertraglichen Bedingungen wie vor der Elternzeit beschäftigen.