Erstellt am 26.01.2008 um 18:29 Uhr von Kölner
@Truppmann
Ich verstehe Dich nicht: 10 Euros sind versprochen aber 11,50 Euro werden bezahlt? Ich frage mich gerade, was schlechter ist...
Erstellt am 26.01.2008 um 18:39 Uhr von Truppmann
habe mich da wohl etwas schlecht Ausgedrückt.
Bei einer Arbeitszeit von 15 Stunden will der AG nur 11,5 Stunden Bezahlen.
Erstellt am 26.01.2008 um 18:39 Uhr von pirat
@Truppmann
... ist es so zu verstehen, dass bei einer Arbeitsleistung von 15 Std. nur 11, 5 Std. an/abgerechnet werden?
Oder ist es eine Denksportaufgabe?
Erstellt am 26.01.2008 um 18:45 Uhr von Truppmann
es ist keine Denksportaufgabe,es ist so
Weiterhin willer bei Mehrtagesfahrten nur 20,00Euro pro Tag im Ausland bezahlen,egal wo du bist.Wirst du mit deiner Verpflegung vom Hotel oder vom Kunden Übernommen,will der AG nur 5,oo Euro pro Tag bezahlen.
Hoffe das ich es etwas Verständlich Formuliert habe.
Erstellt am 26.01.2008 um 19:22 Uhr von pirat
@upps
lag ich doch garnicht so falsch.
Das geht natürlich nicht. Was für eine Tabelle?
15 Arbeitstunden sind 15 Arbeitsstunden! Wie rechtfertig er den Abzug von 3,5 geleisteten Arbeitsstunden?
....Gehaltsabrechnung - Die GL zieht AN immer 20-30 Stunden ab? ....war auch mal ein posting von dir! Ist bei euch so üblich, was???
was sagt die GEW dazu....
Erstellt am 26.01.2008 um 19:58 Uhr von Der alte Heini
Wenn der AG eine Gesamt zusage macht, so ist er auch verpflichtet den Genannten den Lohn zu zahlen. Diesen Anspruch müsste aber jeder Betroffene selbst einklagen.
Bei der Vergütung der Arbeitszeiten für Beschäftigte im Straßentransport solltet ihr unbedingt den § 21a Abs.3 ArbzG beachten. Hier sind nämlich abweichend von § 2 Abs. 1 ArbzG Tätigkeiten genannt, die für diese Berufsgruppe nicht als Arbeitszeit gesehen und somit auch nicht bezahlt werden müssen.
Ziffer 1.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
Ziffer 2.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
Ziffer 3.
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Hier sollten die Betroffenen prüfen ob o.g. bei der Berechnung der Arbeitsstunden zu beachten ist. Ist o.g. nicht anwendbar um die Zeiten zu reduzieren, dürfte das Handeln des AG nicht rechtmäßig sein und jeder AN müsste seinen Anspruch selber mit der Hilfe des Gerichts durchsetzen.
Erstellt am 27.01.2008 um 19:45 Uhr von Der alte Heini
Ach ja, hätte ich bald vergessen.
Die genannten Arbeitszeiten von 15 Std bzw 11,5 Std sind nicht zulässig.
Hier solltet ihr bedenken, dass bei einem Unfall mit einem Reisebus immer Menschen mit betroffen sind. Gibt es also einen Unfall und werden Personen verletzt, ermittelt der Staatsanwalt. Sind nun die Arbeitszeiten überzogen dürfte das verehrende folgen für den Fahrer und den Verantwortlichen des Betriebes haben. Wobei eine entsprechender Unfall nicht nur strafrechtliche Folgen hat. Sicherlich werden Versicherungen versuchen sich an den Verursacher und den Verantwortlichen schadlos zu halten, den bei der genannten Stundenplanung ist eindeutig der Vorsatz zu sehen.