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Schleichender Personalabbau - was haben wir als BR in unserer Firmensituation zu unternehmen?

DS
Der Stille
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit 20 bis 50 Arbeitnehmern (eventuell ungewünschte Mitleser zwingen mich zu solch sachlich allgemein gültigen Angaben). Umsatzrückgang führt auch bei uns zur schnell als Allheilmittel herangezogenen Maßnahme beim Versuch Kosten zu sparen: Reduzierung der Mitarbeiterzahl. Meine Frage zielt in Richtung "Interessenausgleich" und/oder "Sozialplan".

Auf unserer letzten Sitzung mit der GF eröffnete uns diese, bei im Verlauf von 2008 weiter zurückgehendem Umsatz nach 6 und 12 Monaten jeweils einen Kollegen betriebsbedingt zu kündigen. Betroffen wären zunächst nur Kollegen des technischen Aussendienstes.

Die für einen erzwingbaren Sozialplan notwendigen Zahlen werden bei uns so nicht erreicht. Da die Kostenersparnis fast ausschließlich über Personalabbau erfolgen soll, was haben wir als BR in unserer Firmensituation zu unternehmen?

6.80901

Community-Antworten (1)

F
fred

25.01.2008 um 23:44 Uhr

Nach 43 Abs 2 BetrVG ist die Arbeitgeberin verpflicht, jährlich über die wirtschaftliche Lage und Personalwesen zu berichten. Gleiche Information sind gemäß 80 Abs 2 jederzeit vorzulegen, sofern sie sachdienlichen Gründen unterliegen - in diesem Fall sicher gegeben. Demnach obliegt es der Arbeitgeberin, qualitative und quantitative Personalplanung gegen eine wirtschaftliche Tragfähigkeit darzustellen. Im Zusammenhang mit den §§ 92 und 92a gleichen Gesetzes ergeben sich hieraus Spielräume für das Gremium von Vorschlägen bzgl. der Berufsbildung zur Steigerung der Qualifikation bishin zur Hinzuziehung eines Vertreters der BAfA als neutralen Betrater.

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