Guten Morgen,

Thema: Interessenausgleich Personalabbau

Sollte der Arbeitgeber mehr Arbeitnehmer kündigen als vereinbart, haben diese ja das Recht auf eine Klage zwecks Nachteilsausgleich.

Würden diese Kündigungen ohne Anhörung des Betriebsrats statt finden wären sie dann ungültig?

Sollte eine Anhörung statt finden, kann man diesen doch wiedersprechen und somit erst mal eine Weiterbeschäftigung erreichen, bis geklärt ist ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder gilt das in diesem besonderen Fall nicht?

Mit freundlichen Grüßen NEC