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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsverträge / Personalabbau

B
b.2020
Dez 2020 bearbeitet

Hallo , wir sind als Betriebsrat leider noch relativ neu und wollten hier mal bei den erfahrenen Betriebsräten nachfragen . Die Situation ist folgende : Unser Unternehmen hatte schon länger vor Personal abzubauen und hat jetzt die Corona-Pandemie als Anlass genommen diesen Prozess zu beschleunigen . Den Personalabbau will man im Zuge eines Freiwilligen Programms durchzuführen . Es wurden Filialen ermittelt und auch die Stundenanzahl , wo und wie viel abgebaut werden soll . Nun hat man uns als örtlichen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vorgelegt und wir werden unter Druck gesetzt diese zu unterschreiben , was wir natürlich bis jetzt nicht gemacht haben .

  1. Die Betriebsvereinbarung hat keinerlei Überschrift . Man kann nicht rauslesen ob es eine BV wegen dem Freiwilligen Programm ist oder schon ein Sozialplan . Muss es nicht genau definiert sein ?
  2. Bei Aufhebungsverträgen haben wir doch keine Mitbestimmung . Wieso könnte der AG es über eine BV regeln wollen ? 3, wir schätzen , dass es eine Betriebsänderung sein könnte und deswegen ein Sozialplan notwendig ist . Was würde passieren , wenn der AG ohne einen Sozialplan Aufhebungsverträge anbietet ? sind diese dann unwirksam ? Wir haben natürlich sofort einen Antrag auf einen Sachverständigen gestellt und uns auch mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt . Wir würden uns hier über Erfahrungsberichte , praktische Tipps und Infos sehr freuen . Danke
37806

Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

29.12.2020 um 16:23 Uhr

Auf jeden Fall ist der Kontakt zur Gewerkschaft der richtige. Und auch einen Fachanwalt solltet ihr hinzuziehen. Wartet nicht bis der AG ja zum Sachverständigen sagt. Zieht den Anwalt zur Sicherung eurer Rechte hinzu.

C
celestro

29.12.2020 um 16:42 Uhr

"Muss es nicht genau definiert sein ?"

Die Definition dürfte sich aus dem Text ergeben. Daher völlig richtig, nicht einfach zu unterschreiben.

"wenn der AG ohne einen Sozialplan Aufhebungsverträge anbietet ? sind diese dann unwirksam ?"

denke ich nicht. Er könnte das zusätzlich machen, um die Menge an Kündigungen so klein wie möglich zu halten.

G
ganther

29.12.2020 um 17:44 Uhr

ob es sich um eine interessenausgleichs- und sozialplanpflichtige Maßnahme handelt, ist es unerheblich, ob der AG hier kündigt oder Aufhebungsverträge schließt. § 112a Abs. S.2 BetrVG "Als Entlassung gilt auch das vom Arbeitgeber aus Gründen der Betriebsänderung veranlasste Ausscheiden von Arbeitnehmern auf Grund von Aufhebungsverträgen." Daher zählen sie mit bei der Ermittlung der Grenzen nach § 112a BetrVG. Der Aufhebungsvertrag wird durch das Vorgehen des AGs aber nicht unwirksam. Ob ihr dem Treiben des AG durch eine einstweilige Verfügung ein Ende setzen könnt, hängt vom Bundesland bzw. LAG-Bezirk ab. Es ist nämlich von LAG zu LAG unterschiedlich, ob der BR einen Unterlassungsanspruch gegen den AG hat, die Betriebsänderung bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs/Sozialplans zu unterlassen. Das weiß aber ein (guter) Anwalt. Daher unbedingt beraten lassen

B
b.2020

29.12.2020 um 19:11 Uhr

Laut AG liegt keine Betriebsänderung vor . Wir sind da noch nicht sicher und warten erstmal unseren Termin beim Anwalt ab . Mich verwirrt es nur , falls es keine Betriebsänderung ist und wir als Betriebsrat sowieso keine Mitbestimmung bei Aufhebungsverträgen haben , wieso will der AG dann unbedingt eine BV dazu und drängt uns zu unterschreiben .

C
Challenger

30.12.2020 um 12:14 Uhr

Als BR solltet Ihr die Kollegen auf jeden Fall warnen, nicht ohne weiteres einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

J
jimbob2019

30.12.2020 um 14:19 Uhr

Also ich würde mich hier ersteinmal die Frage stellen, warum möchte der AG das denn durchziehen und wenn es nicht anders geht ein Sozialplan mit dem Ag aushandeln

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