Personalabbau durch betrieblichen Vorruhestand
Der Arbeitgeber wünscht zwecks Personalabbau individual vertragliche Vorruhestandsregegelungen mit Mitarbeiter*innen > 55 Jahre. Es ist keine Altersteilzeit vorgesehen! Der Vertrag sieht eine 70 %ige Gehaltszahlung - bei vollständiger Freistellung - bis zum frühestmöglichen Renteneintritt (63 Jahre) vor. Hierdurch entstehenden Rentenkürzungen werden vom AG nicht ausgeglichen.
- Gibt es ein gestzliches Beschäftigungsverbot über den Minijob hinaus? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
- Wie müsste der Vertrag gestaltet sein, damit ein Hinzuverdienst ohne Begrenzung möglich sein kann um die Einkommenslücke zu schließen?
Community-Antworten (9)
06.06.2021 um 21:09 Uhr
Der Arbeitsvertrag müsste bis zum 67. Lebensjahr laufen.
Verhandelt ihr über einen Sozialplan und Interessenausgleich?
07.06.2021 um 09:24 Uhr
Der AG kann sich ja viel wünschen! Wenn ein Mitarbeiter dazu bereit ist muss er eben die finanziellen Einbußen in Kauf nehmen.
07.06.2021 um 09:47 Uhr
Ein Sozialplan wird nicht verhandelt, es sollen lediglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
07.06.2021 um 12:28 Uhr
"es sollen lediglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden." dann sollte der BR alle MA schnellstens aufklären und vorschlagen, so einen Vertrag nicht zu zeichnen. Wenn jemand zeichnen will hat moreno ja schon geschrieben was das macht.
07.06.2021 um 13:17 Uhr
SissiVi ich verstehe es eher so, dass es durchaus MA gibt, die das Angebot als attraktiv ansehen. So war es zumindest auch bei uns im Betrieb. Kaum jemand hat Bock bis 67 zu arbeiten. Die Beratung zu Deinen Fragen kannst du sicher besser bei einem Steuerberater bekommen. Ich habe meine Zweifel, dass Du hier eine verlässliche Auskunft bekommst. es geht ja in der Folge um ein paar Euros und da sollte eine absolut rechtssichere Antwort "Trumpf" sein.
07.06.2021 um 17:31 Uhr
Tricky ist natürlich die Zahlung bis zum 63. Lebensjahr. Obwohl sich mancher so eine Regelung sicher gut vorstellen könnte, müsste man daran denken, dass dann die Jahre 64 bis 66 noch finanziert werden müssten.
07.06.2021 um 17:51 Uhr
aber das muss am Ende ja jeder für sich entscheiden. Man kann die MA auf mögliche Probleme hinweisen, aber es gibt halt Kollegen die können oder wollen sich das leisten. Aufhalten kann man da als BR niemanden
07.06.2021 um 18:04 Uhr
ist der frühstmögliche Rentenantritt tatsächlich bei allen heute 55jährigen und älter mit dem 63. Lebensjahr erreicht? das sollte jeder einzelne der das Angebot annehmen möchte auch klären, das muss nämlich nicht so sein (35 Versicherungsjahre und ggf. Abschläge bedenken)
07.06.2021 um 22:13 Uhr
Ich würde sofort zustimmen wenn der AG 100 Prozent der Rentenbeiträge übernimmt, die Freistellung nicht widerruflich ist, ich nebenbei noch Geld zu verdienen darf und sollte sich der mögliche Renteneintritt verschieben dies anpasst wird denn ob heute 55jährige mit 63 noch in Rente gehen können weiß ja auch keiner!
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