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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalabbau durch betrieblichen Vorruhestand

S
SissiVi
Jun 2021 bearbeitet

Der Arbeitgeber wünscht zwecks Personalabbau individual vertragliche Vorruhestandsregegelungen mit Mitarbeiter*innen > 55 Jahre. Es ist keine Altersteilzeit vorgesehen! Der Vertrag sieht eine 70 %ige Gehaltszahlung - bei vollständiger Freistellung - bis zum frühestmöglichen Renteneintritt (63 Jahre) vor. Hierdurch entstehenden Rentenkürzungen werden vom AG nicht ausgeglichen.

  1. Gibt es ein gestzliches Beschäftigungsverbot über den Minijob hinaus? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  2. Wie müsste der Vertrag gestaltet sein, damit ein Hinzuverdienst ohne Begrenzung möglich sein kann um die Einkommenslücke zu schließen?
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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

06.06.2021 um 21:09 Uhr

Der Arbeitsvertrag müsste bis zum 67. Lebensjahr laufen.

Verhandelt ihr über einen Sozialplan und Interessenausgleich?

M
Moreno

07.06.2021 um 09:24 Uhr

Der AG kann sich ja viel wünschen! Wenn ein Mitarbeiter dazu bereit ist muss er eben die finanziellen Einbußen in Kauf nehmen.

S
SissiVi

07.06.2021 um 09:47 Uhr

Ein Sozialplan wird nicht verhandelt, es sollen lediglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

R
rtjum

07.06.2021 um 12:28 Uhr

"es sollen lediglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden." dann sollte der BR alle MA schnellstens aufklären und vorschlagen, so einen Vertrag nicht zu zeichnen. Wenn jemand zeichnen will hat moreno ja schon geschrieben was das macht.

G
ganther

07.06.2021 um 13:17 Uhr

SissiVi ich verstehe es eher so, dass es durchaus MA gibt, die das Angebot als attraktiv ansehen. So war es zumindest auch bei uns im Betrieb. Kaum jemand hat Bock bis 67 zu arbeiten. Die Beratung zu Deinen Fragen kannst du sicher besser bei einem Steuerberater bekommen. Ich habe meine Zweifel, dass Du hier eine verlässliche Auskunft bekommst. es geht ja in der Folge um ein paar Euros und da sollte eine absolut rechtssichere Antwort "Trumpf" sein.

E
enigmathika

07.06.2021 um 17:31 Uhr

Tricky ist natürlich die Zahlung bis zum 63. Lebensjahr. Obwohl sich mancher so eine Regelung sicher gut vorstellen könnte, müsste man daran denken, dass dann die Jahre 64 bis 66 noch finanziert werden müssten.

G
ganther

07.06.2021 um 17:51 Uhr

aber das muss am Ende ja jeder für sich entscheiden. Man kann die MA auf mögliche Probleme hinweisen, aber es gibt halt Kollegen die können oder wollen sich das leisten. Aufhalten kann man da als BR niemanden

R
Relfe

07.06.2021 um 18:04 Uhr

ist der frühstmögliche Rentenantritt tatsächlich bei allen heute 55jährigen und älter mit dem 63. Lebensjahr erreicht? das sollte jeder einzelne der das Angebot annehmen möchte auch klären, das muss nämlich nicht so sein (35 Versicherungsjahre und ggf. Abschläge bedenken)

M
Moreno

07.06.2021 um 22:13 Uhr

Ich würde sofort zustimmen wenn der AG 100 Prozent der Rentenbeiträge übernimmt, die Freistellung nicht widerruflich ist, ich nebenbei noch Geld zu verdienen darf und sollte sich der mögliche Renteneintritt verschieben dies anpasst wird denn ob heute 55jährige mit 63 noch in Rente gehen können weiß ja auch keiner!

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