Erstellt am 25.01.2008 um 13:49 Uhr von Mona-Lisa
@heike,
"....Wir planen eine Betriebsversammlung...." wieviel hattet ihr denn letztes Jahr? ;-)
Dein Problem kennen viele Betriebsräte, leider!
Den AG müsst ihr zu jeder Betriebsversammlung einladen, da kommt ihr nicht drumherum. Er hat das Recht, daran teilzunehmen.
Aber warum schreibt ihr nicht den Zusatz auf die "Einladung zur Betriebsversammlung" (für die Kollegen im Betrieb) den Hinweis, dass Fragen an den AG auf Wunsch vom Betriebsrat (anonym!) gestellt werden?
Erstellt am 25.01.2008 um 13:49 Uhr von DonJohnson
Den AG einzuladen ist eine MUß Vorschrift. Siehe dazu §43 Abs.2 BetrVG "Der Arbeitgeber IST zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einZUladen"
Außerdem wollt ihr und eure Kollegen doch hören was der zu sagen hat, oder? Zum Thema Betriebsversammlung gibt es auch Seminare, da werden einige Tricks gezeigt. z.B. Arbeitgeber sitzt in der ersten Reihe mit dem Rücken zur Belegschaft, oder der AG redet als erstes dann kann das Gremiumim nachhinein auf die Dinge eingehen, der AG nicht mehr auf die Themen des Gremiums, wenn sie es nicht wünschen usw.
Das "Kind" anders zu benennen wird euch nciht viel bringen, da auch das Abhalten von Betriebsversammlungen jedes Kalendervierteljahr eine Pflicht für den Betriebsrat darstellt.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Erstellt am 25.01.2008 um 14:46 Uhr von nina
Hallo,
unser AG wird zu seinen Punkten eingeladen und verläßt ohne Murren das Feld, wenn er nicht meht dran ist. Ergo haben wir vorher und nachher Zeit mit den MA alleine zu sprechen. Vielleicht könnt ihr eurem AG das genauso hinbiegen.
Einen Versuch ist es wert....
Viele Grüße
Nina
Erstellt am 25.01.2008 um 14:52 Uhr von heike01
Danke für die Antworten!
Wir hatten schon einige Betriebsversammlungen, aber eben nur mit AG!
Erstellt am 25.01.2008 um 15:35 Uhr von Frosch
Einige ist gut, ich will doch hoffen wenigstens 4 im Jahr ;)
Erstellt am 25.01.2008 um 15:42 Uhr von heike01
Erstellt am 28.01.2008 um 11:13 Uhr von Perseus
Wir sammeln vor jeder Betriebsversammlung die Fragen der Kollegen und erläutern diese vor der BV der Geschäftsleitung. Dieser Vorgang hat sich seit Jahren bewährt ! Zusätzliche Fragen können natürlich während er BV an BR und GL gestellt werden !
Erstellt am 28.01.2008 um 11:33 Uhr von Immie
@heike01
Du kannst auch eine "Ausserordentliche Betriebsversammlung" durchführen...
...§43 Abs3 BetrVG...
Sie kann nur mit dem Einverständnis des AG in der Arbeitszeit stattfinden.
Zu dieser Versammlung brauchst du den AG nicht einladen.
Erstellt am 30.01.2008 um 07:52 Uhr von heike01
@Immi
Der Tip war super! Vielen Dank!
Erstellt am 30.01.2008 um 07:56 Uhr von Kölner
@heike01
Grundsätzlich ist der AG zu jeder BVers. zu laden - auch zu den ausserordentlichen! Die einzige Lücke in dieser Kettung besteht dann, wenn der BR zu einer ausserordentlichen BVers. ausserhalb der AZ lädt!
...spannend ist allemal, wer dann noch kommt!