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Muss ich zwingend bei einer Betriebsversammlung den Arbeitgeber einladen?

H
heike01
Jan 2018 bearbeitet

Wir planen eine Betriebsversammlung, um uns bei den Mitarbeiter nach Ihren Anliegen, Sorgen und Nöten zu informieren. Da bekanntlich die Mehrheit der Mitarbeiter befangen ist, wenn der Arbeitgeber anwesend ist, würden wir die Betriebsversammlung gerne ohne Arbeitgeber abhalten. Ist das möglich?

Wenn nicht, kann ich das "Kind" nur anderes deklarieren?

Wie wird das Problem in anderen Unternehmen gehandhabt?

Danke vorab schon für Antworten, heike01

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Community-Antworten (10)

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Mona-Lisa

25.01.2008 um 14:49 Uhr

@heike, "....Wir planen eine Betriebsversammlung...." wieviel hattet ihr denn letztes Jahr? ;-)

Dein Problem kennen viele Betriebsräte, leider! Den AG müsst ihr zu jeder Betriebsversammlung einladen, da kommt ihr nicht drumherum. Er hat das Recht, daran teilzunehmen. Aber warum schreibt ihr nicht den Zusatz auf die "Einladung zur Betriebsversammlung" (für die Kollegen im Betrieb) den Hinweis, dass Fragen an den AG auf Wunsch vom Betriebsrat (anonym!) gestellt werden?

D
DonJohnson

25.01.2008 um 14:49 Uhr

Den AG einzuladen ist eine MUß Vorschrift. Siehe dazu §43 Abs.2 BetrVG "Der Arbeitgeber IST zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einZUladen" Außerdem wollt ihr und eure Kollegen doch hören was der zu sagen hat, oder? Zum Thema Betriebsversammlung gibt es auch Seminare, da werden einige Tricks gezeigt. z.B. Arbeitgeber sitzt in der ersten Reihe mit dem Rücken zur Belegschaft, oder der AG redet als erstes dann kann das Gremiumim nachhinein auf die Dinge eingehen, der AG nicht mehr auf die Themen des Gremiums, wenn sie es nicht wünschen usw. Das "Kind" anders zu benennen wird euch nciht viel bringen, da auch das Abhalten von Betriebsversammlungen jedes Kalendervierteljahr eine Pflicht für den Betriebsrat darstellt. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

N
nina

25.01.2008 um 15:46 Uhr

Hallo,

unser AG wird zu seinen Punkten eingeladen und verläßt ohne Murren das Feld, wenn er nicht meht dran ist. Ergo haben wir vorher und nachher Zeit mit den MA alleine zu sprechen. Vielleicht könnt ihr eurem AG das genauso hinbiegen. Einen Versuch ist es wert....

Viele Grüße

Nina

H
heike01

25.01.2008 um 15:52 Uhr

Danke für die Antworten!

Wir hatten schon einige Betriebsversammlungen, aber eben nur mit AG!

F
Frosch

25.01.2008 um 16:35 Uhr

Einige ist gut, ich will doch hoffen wenigstens 4 im Jahr ;)

H
heike01

25.01.2008 um 16:42 Uhr

@frosch

mindestens

P
Perseus

28.01.2008 um 12:13 Uhr

Wir sammeln vor jeder Betriebsversammlung die Fragen der Kollegen und erläutern diese vor der BV der Geschäftsleitung. Dieser Vorgang hat sich seit Jahren bewährt ! Zusätzliche Fragen können natürlich während er BV an BR und GL gestellt werden !

I
Immie

28.01.2008 um 12:33 Uhr

@heike01 Du kannst auch eine "Ausserordentliche Betriebsversammlung" durchführen... ...§43 Abs3 BetrVG... Sie kann nur mit dem Einverständnis des AG in der Arbeitszeit stattfinden. Zu dieser Versammlung brauchst du den AG nicht einladen.

H
heike01

30.01.2008 um 08:52 Uhr

@Immi

Der Tip war super! Vielen Dank!

K
Kölner

30.01.2008 um 08:56 Uhr

@heike01 Grundsätzlich ist der AG zu jeder BVers. zu laden - auch zu den ausserordentlichen! Die einzige Lücke in dieser Kettung besteht dann, wenn der BR zu einer ausserordentlichen BVers. ausserhalb der AZ lädt! ...spannend ist allemal, wer dann noch kommt!

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