Erstellt am 15.08.2019 um 18:49 Uhr von BRHamburg
Welche Zeit meinst du? Die Fahrzeit muss nicht vergütet werden. Die Zeit der Teambesprechung dürfte Arbeitszeit/ Mehrarbeit sein.
Erstellt am 15.08.2019 um 22:54 Uhr von Dummerhund
Nach Beendigung der Teambesprechung sin 11 Std Ruhezeit.
Erstellt am 16.08.2019 um 07:48 Uhr von rtjum
als BR würde ich fordern, dass die zusätzliche Anfahrt und Abfahrt bezahlt wird und auch Arbeitszeit ist. Wenn ihr Schichtpläne habt, dann ist der BR eh in der Mitbestimmung und müsste auch die Zeit der Teambesprechung mitbestimmen. Da ihr das aber wohl nicht geregelt habt, geh nach deinem Chef und erklär ihm Dein Problem.
Erstellt am 16.08.2019 um 07:57 Uhr von @Eliza
Schau doch mal in den §44 BetrVG....hier steht:....UND die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen.....zusätzliche Wegezeiten sind dem Arbeitnehmer zu vergüten....
Erstellt am 16.08.2019 um 08:12 Uhr von seehas
@ @Eliza: § 44 BetrVG zieht aber nur bei Betriebsversammlungen. Eine Teambesprechung ist keine Betriebsversammlung.
Die Frage ist, ob es nach billigen Ermessen zumutbar ist dem AN zwei Stunden Wegezeit für eine Besprechung zuzumuten. Ein möglicher Kompromiss könnte z.B. sein die zwei Stunden mit einer sinnvollen Tätigkeit zu füllen und gleich als Arbeitszeit zu deklarieren oder an diesem Tag die Arbeitszeit um zwei Stunden zu verschieben.
Erstellt am 16.08.2019 um 08:47 Uhr von fantil
§ 44 BetrVG Zeitpunkt und Verdienstausfall
(1) 1Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. 2Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.
@seehas, wo steht denn hier das es nur bei Betriebsversammlungen Gültigkeit findet?
Erstellt am 16.08.2019 um 08:56 Uhr von nicoline
Also, fangen wir doch mal von vorne an: Der AG/Vorgesetzte kann selbstverständlich Besprechungen ansetzen. In einem Schicht-/Wechselschichtbetrieb wird es immer MA geben, bei denen diese Besprechung außerhalb deren rgeulärer Arbeitszeit stattfindet. Diese "Mehrarbeit" ist mitbestimmungspflichtig, sofern es einen BR gibt. Ist diese Teambesprechung nicht im Dienstplan vorgeplant, sondern spontan angesetzt, muss niemand, dessen Arbeitszeit schon beendet ist, oder noch nicht angefangen hat, daran teilnehmen, denn der Dienstplan ist verbindlich und das Weisungsrecht des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Arbeitszeit, während der geplanten Freizeit muss ein AN keinerlei Weisung annehmen oder ausführen.(Ausgenommen echte Notfälle oder Katasrophen)
Rein rechtlich gehört der Weg zu und von der Arbeit nicht zur Arbeitszeit und muss deswegen auch nicht vergütet werden.. Wenn es einen BR gibt hat er mehrere Möglichkeiten seine Zustimmung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die hier schon genannt wurden:
>dass die zusätzliche Anfahrt und Abfahrt bezahlt wird und auch Arbeitszeit ist
>an diesem Tag die Arbeitszeit um zwei Stunden zu verschieben.
Wenn es keinen BR gibt, muss man sich selber darum kümmern, dem AG nachzuweisen, dass die Anordnung einer solchen Teambesprechung NICHT billigem Ermessen entspricht, wenn man nicht an der Besprechung teilnehmen möchte.
Erstellt am 16.08.2019 um 09:24 Uhr von @Eliza
@fantil....genau...das Wörtchen "UND die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen" ist das entscheidende...und eine Teambesprechung ist auch eine Art Versammlung. Und wenn der AN zweimal am Tag zur Arbeit erscheinen muss, ist die zweite Fahrt zu vergüten.
Erstellt am 16.08.2019 um 11:16 Uhr von fantil
Diese Antwort wurde von "fantil" gelöscht.
Erstellt am 16.08.2019 um 15:12 Uhr von Vantes
Danee danke . Jetzt habe ich alles zusammen. Danke
Erstellt am 16.08.2019 um 19:42 Uhr von nicoline
@eliza
fantil,
wenn ihr euch die Kommentierung zu § 44 BetrVG durchlest, würdet ihr sicher selber darauf kommen, dass mit "Versammlungen die der AG einberuft" ganz sicher nicht eine Teambesprechung gemeint ist. Diese wird nämlich nicht vom AG einberufen, sondern von der Teamleitung/Stationsleitung/ Bereichsleitung/Abteilungsleitung etc. und diese Personen sind nicht "der AG".
Schade, dass ihr Lavantes auf einen verkehrten Weg geschickt habt.
Erstellt am 19.08.2019 um 08:29 Uhr von fantil
Hallo Nicoline,
diese Personen handeln doch sicher nicht gegen den Willen des AG.
Unsere Teambesprechungen finden auf ausdrücklichen Wunsch des AG statt.
Und wenn mein Vorgesetzter sagt, ich soll nach meinem Feierabend noch mal in die Firma kommen, habe ich da sicher nicht nur als BRM, sondern auch als AN ohne Ehrenamt, noch ein Wörtchen mitzureden, insbesondere dann, wenn mir dadurch Nachteile entsehen, die ich nicht gewillt bin hinzunehmen.
Meine privaten Verpflichtungen kann ich nicht so einfach über den Haufen werfen.
Pflichtveranstalltungen nach meinem Arbeitsende gehen gar nicht!
Erstellt am 19.08.2019 um 11:36 Uhr von Enigmathika
Du fährst also nach der Arbeit eine Stunde nach Hause und drehst quasi vor der Haustür wieder um, um eine Stunde zurück zur Arbeit zu fahren? Heftig.
Die Frage ist: Wie ist die Arbeitszeit bei Euch geregelt? Habt Ihr feste Arbeitszeiten, habt Ihr Gleitzeit? Und das Allerwichtigste: Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung dazu?
Und aus reiner Neugier: wie oft habt Ihr diese Teambesprechungen?
Denn auch für die Kollegen, die keine so lange Anfahrtzeit haben wie Du, ist es blöd, zweimal zur Arbeit kommen zu müssen.
Aber vielleicht kann man ja mit dem Vorgesetzten reden, dass die Zeit für die Besprechung anders gelegt wird.
Erstellt am 19.08.2019 um 17:15 Uhr von Lavantes
Einmal im Monat. Das ist das gesamte Team mit Leitung.
Erstellt am 19.08.2019 um 20:57 Uhr von nicoline
Hallo Fantil,
*diese Personen handeln doch sicher nicht gegen den Willen des AG*
Wahrscheinlich nicht, das hat aber nichts mit dem hier geschilderten Problem zu tun. Es ist nicht der AG, der eine Versammlung einberufen hat. Es ist und bleibt eine Teambesprechung, die rein gar nichts mit einer vom AG einberufenen Versammlung zu tun hat.
*Unsere Teambesprechungen finden auf ausdrücklichen Wunsch des AG statt.*
Das ist schön, ändert aber auch nichts.
*Und wenn mein Vorgesetzter sagt, ich soll nach meinem Feierabend noch mal in die Firma kommen, habe ich da sicher nicht nur als BRM, sondern auch als AN ohne Ehrenamt, noch ein Wörtchen mitzureden, insbesondere dann, wenn mir dadurch Nachteile entsehen, die ich nicht gewillt bin hinzunehmen.*
Das wirst du, als AN ohne Ehrenamt, dann deinem Vorgesetzten sicher so sagen. Sofern es einen BR gibt, sollte der sich eigentlich darum kümmern, wie schon erwähnt.
*Meine privaten Verpflichtungen kann ich nicht so einfach über den Haufen werfen*
Kann ich total verstehen, aber, je nachdem, wie diese Besprechung geplant wurde, müsstest du das ja auch nicht.
*Pflichtveranstalltungen nach meinem Arbeitsende gehen gar nicht!*
Um das mal neudeutsch auszudrücken: da bin ich total bei dir.
Trotzdem bleibt es dabei, es ist keine vom AG einberufene Versammlung!
Erstellt am 19.08.2019 um 21:11 Uhr von nicoline
Lavantes,
Gibt es einen BR und mitbestimmte Dienstpläne?