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Stillschweigen über Gremiumsarbeit - inwieweit?

A
amdo
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein BR Mitglied bei kontroversen Diskussionen im Gremium seine persönliche Meinung zu einer im BR behandelten Problematik an die Kollegen/innen weitergeben oder muss immer die Meinung des Gremiums nach aussen vertreten werden - auch wenn man nicht einstimmig beschließt? Selbstverständlich besteht bei persönlichen Themen oder Geschäftsgeheimnissen absolute Geheimhaltungspflicht. Aber wie sieht es bei für alle MA allgemein interresanten Dingen aus?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

25.01.2008 um 12:59 Uhr

@amdo Was willst Du hören? Ein Gremium beschliesst und dann ist es m.E. selbstverständlich diese Meinung auch nach aussen zu vertreten; wenngleich man durchaus auf divergierende Diskussionen hinweisen darf!

Alles weitere sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit überdacht werden...

B
betriebsratten

25.01.2008 um 13:09 Uhr

Stimme dem Kölner im Prinzip zu Der Betriebsrat handelt im Rahmen seiner Beschlüsse...aber.... Man kann durchaus signalisieren ob ein Beschluss einstimmig oder einhellig war, oder ob es "Minderheitenmeinungen" dazu gab. Darf natürlich nicht dazu führen dass Beschlüsse des Betriebsrates durch die Hintertür schlechtgemacht oder gar hintertrieben werden.

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