Frage zur Ausgleichszahlung bei Schichtwechsel
Ein Mitarbeiter hat aus Gründen eines Personalengpasses von der Nachtschicht in die Frühschicht gewechselt. Wie sieht es da mit der entgangenen Schichtzulage aus?
Community-Antworten (2)
16.08.2019 um 10:14 Uhr
Wenn ihr dafür keine Regelung habt (in einer BV zum Beispiel) ist der Nachtschichtzuschlag erst mal weg. Selbst wenn der Arbeitgeber wollte, könnte er für eine Frühschicht keine Nachtschichtzuschläge bezahlen, da diese steuerbegünstigt sind, aber natürlich nur dann, wenn sie tatsächlich geleistet wurden. Was ihr machen könnt: Verhandelt mit dem AG eine vernünftige BV, in der solche Dinge wie Vertretungsschichten geregelt sind und welche Art der Vergütung es dafür gibt. Beispiel: Bei uns erhalten Mitarbeiter, die an ihren freien Tagen eine Vertretungsschicht machen 25% Zuschlag, Mitarbeiter die ihre Schicht wechseln erhalten die Hälfte.
16.08.2019 um 10:15 Uhr
Dazu must du erstmal in den Tarifvertrag schauen ob dort etwas geregelt ist. Ansonsten gilt: Zuschläge gibt es immer dann, wenn tatsächlich Nachts gearbeitet wurde. Dem Mitarbeiter steht es natürlich frei mit dem Chef eine andere Regelung zu vereinbaren wenn er freundlicherweise einspringt.
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