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Betriebsübergang Muttergesellschaft - automatisch auch die Tochter?

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reachmoon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, geht bei einem Betriebsübergang einer Muttergesellschaft automatisch ein 100%iges Tochterunternehmen auf den Erwerber über oder kann der neue Besitzer der Muttergesellschaft (ehemalige Mutter und Tochter GmbH, Erwerber AG) die Übernahme der Tochterunternehmen verweigern? Uns stellt sich dieses Problem, weil es bei dem Erwerber unseres Mutterkonzerns eine Einrichtung wie uns schon gibt, mit sehr schlechten Arbeitsbedingungen. Jetzt wird uns gedroht, wenn wir als BR nicht alle Forderungen des neuen Eigentümers abnicken, dass unsere Firma geschlossen wird und alle Arbeitsplätze verloren gehen. Durch einen Gewinnabführungsvertrag sind wir an unsere Mutter gebunden gewesen und hatten keine Eigenständigkeit. Bitte dringend Bescheid, da wir sehr unter Druck gesetzt werden. Ganz liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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Kölner

25.01.2008 um 11:39 Uhr

@reachmoon Was wisst Ihr denn vom Übernahmevertrag? Was sagt der KBR? Welche Forderungen gibt es denn? Kann es sein, dass man sich mit dem Mutter-BR zu wenig unterhalten hat? Fragen über Fragen...

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reachmoon

25.01.2008 um 12:12 Uhr

Der Mutter BR hat schon einen Interessenausgleich abgeschlossen. Im Vorfeld haben wir versucht, uns mit einzuklinken. Als die Verhandlungen waren, wurden unsere Anfragen und Bitten leider erst unbeantwortet gelassen und dann vertröstet, später abgewiesen. Vom Übernahmevertrag wissen wir nichts, da alle Gesprächsanfragen, die wir bei der Geschäftsleitung gestellt haben, immer wieder verschoben wurden. Die Forderungen sind z.B. erhöhte Leistungskontrolle, Gehaltseinbußen, Minderung der Arbeitsqualität und Kompetenzen, Wegfall von Arbeits- und Zuständigkeitsbereichen, Änderung des Betriebszwecks, Wegfall von Sozialleistungen, Einführung von Schichtdiensten - auch Nachtschichten mit nur geringen Zulagen ... u.s.w. Wir fühlen uns ein wenig wie David gegen Goliath, da der neue riesige Eigentümer ganz klar zum Ausdruck bringt, dass es ihm im Prinzip sch...egal ist, was aus uns wird. Der Mutter BR wird sich im Nachhinein nicht in Misskredit bringen wollen.

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Petrus

25.01.2008 um 12:23 Uhr

Und ihr habt Euch abweisen lassen und nicht die AfA bzw. eine E-Stelle nach § 112 BetrVG angerufen?

Dann guckt euch § 113 (3) an und versucht Euch in Schadensbegrenzung.

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reachmoon

25.01.2008 um 12:43 Uhr

Wir haben ja auf eine friedliche und sozial verträgliche Einigung gehofft. Viele MA sind auf den Arbeitsplatz angewiesen. Eine Schließung und Abfindung wäre die schlechteste aller Alternativen. Fällt jemandem noch was ein?

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Kölner

25.01.2008 um 12:55 Uhr

@Petrus Aber für die Tochter hat sich doch auch nichts geändert!

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Petrus

25.01.2008 um 13:30 Uhr

@Kölner: Stimmt - für die Tochter gab es ja nicht mal einen Eigentümerwechsel...

@reachmoon: Wie realistisch ist denn die Drohkulisse bei Euch? Denn gedroht wird gern und viel - und insbesondere die Keule "Stellenabbau" wird geschwungen.Inzwischen droht ja selbst der Friseur an der Ecke mit Stellenabbau, wenn seine Friseusen einen Mindestlohn kriegen sollen. Und vermutlich fahren dann 80 Mill. Deutsche nach Polen und Tschechien zum Haareschneiden, weil es in Deutschland keine Friseure mehr gibt... Und wenn ihr euch schon fühlt wie David gegen Goliat - denkt bei allen Überlegungen daran, wer dort am Ende gewonnen hat...

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reachmoon

25.01.2008 um 13:49 Uhr

@Petrus Die Aussage ist, dass man uns verkaufen will und dann schließen.

Der neue Gesellschafter der Mutter ist sehr skrupellos und als Aktiengesellschaft ausschließlich auf maximalen Profit aus. Wir sind nur knapp unter 100 MA und im Gesamtgefüge nicht mehr als ein Wimpernschlag. Wir haben gute Vorschläge ausgearbeitet und unsere Kollegen wären zu vielen Zugeständnissen bereit, aber keinen interessierts. Leider ist alles schon neu durchorganisiert und wir stehen jetzt vor dem Problem friss oder stirb. - also schon alles realistisch -

@Kölner Wie ist denn Deine Einschätzung?

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Kölner

25.01.2008 um 13:51 Uhr

@reachmoon Ruhe bewahren und abwarten. Nichts würde ich zustimmen. Aber auch gar nichts...Eure Gesellschafter sind immer noch die gleichen und ob sie Euch jetzt mit oder ohne Zugeständnisse schließen wollen, ändert nichts daran.

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