Gesetzliche Dauerbelastung vom Arbeitnehmern - Was ist zuläsig?
Hi, wir als Betriebsrat in unserer Firma, suchen eine Antwort im Bezug auf die gesetzlich erlaubte Dauerbelastung eines Mitarbeiters.
Wir arbeiten in der Schnittholz-Produktion, der Leistungsdruck wächst stettig an, aber auch die Belastung durch das Gewicht des Schnittholzes. Die Frage ist wie ist die Definition für Dauerbelatung? Wie sind die gesetzlichen Bedingungen? Was ist einem Arbeitnehmer auf Dauer zuzumuten?
Community-Antworten (1)
25.01.2008 um 11:45 Uhr
@cs-br-m Entschuldige, dass ich mich so unkundlich zeige, aber warum steigt das "Gewicht des Schnittholzes"? Über die Arbeitsschutzgesetze, Arbeitsplatzbeschreibungen, Veränderungen und MBR's bei Umstrukturierungen, Versetzungen und Betriebsorganisationen kommt man hinsichtlich Deiner Frage weiter. Das wiederum erfordert einige Zeit an Erfassung (was war, was ist jetzt), Auswertung und dann Forderungen. Ob dann noch eine Überlastungsanzeige Sinn macht, sei mal dahingestellt...
Verwandte Themen
25% Nachtzuschlag
ÄlterHallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ich habe mal eine Frage zu der neuen, gesetzlichen Regelung zur Nachtarbeit. Wir haben unseren Kollegen betriebsratsseitig mitgeteilt, dass Sie rückwirke
§ 112 a Abs. 1, Unterpunkt 2 BetrVG - Verständnisfrage
ÄlterGuten Tag liebe Gemeinschaft, so kurz vor dem Wochenende haben wir noch eine Verständnisfrage zum o.g. §. Und zwar steht dort = "in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 250 Arbei
Neueinstellungen - wie ist das bei Betrieben unter 20 Arbeitnehmern, welches Recht der Betriebsrat allgemein bei Neueinstellungen?
ÄlterHallo, gemäß § 99 (1) BetrVG hat der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor jeder Einstellung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen v
Hilfe !!!! Betriebsratswahl im neuen Standort - wo überall kann/muss ein eigener BR gewählt werden?
ÄlterBetriebsratswahl im neuen Standort -------------------------------------------------------------------------------- Hallo Forum, Folgende Ausgangslage : Niederlassung mit 210 Arbeitnehmern S
Zählen Leiharbeiter zu den 500 Arbeitnehmern nach § 95 Abs. 2 BetrVG (Auswahlrichtlinien)mit?
ÄlterHallo an alle, habe eine Frage zum § 95 Betriebsverfassungsgesetz. In § 95 Abs.2 steht, das der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern die Aufstellung von Auswahlrichtlinien verlage