Hilfe !!!! Betriebsratswahl im neuen Standort - wo überall kann/muss ein eigener BR gewählt werden?
Betriebsratswahl im neuen Standort
Hallo Forum,
Folgende Ausgangslage : Niederlassung mit 210 Arbeitnehmern Standort A mit 40 Arbeitnehmern verwaltet durch NL Standort B mit 15 Arbeitnehmern verwaltet durch NL Standort A + B haben einen gemeinsamen BR NL hat keinen BR Standorte und NL sind ca jeweils 20 km entfernt.
Der GBR wird in der NL jetzt einen Wahlvorstand einsetzen. Wie verhält es sich jetzt mit dem vorhandenen BR ? Muß jetzt die ganze NL zusammen einen neuen BR wählen, oder kann die NL einen eigenen BR wählen ? Muß 2006 ein gemeinsamer BR gewählt werden ? Kann die Geschäftsleitung auf einen gemeinsamen BR bestehen ?
Für eine Antwort mit Hinweisen zu Gesetzen wären wir dankbar.
Totofix
Community-Antworten (1)
01.08.2005 um 14:21 Uhr
Ließ dir mal den §3 BetrVG mit Kommentierung durch! Es muss kein gemeinsamer BR gewählt werden, es kann! Die zustäcdige Gewerkschaft kann euch da bestimmt beraten. Nur wenn ihr wollt, könnt ihr unter bestimmten Bedingungen einen gemeinsamen Betriebsrat wählen, zwingen kann euch niemand dazu.
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