W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bemessung der Leistung von Schwerbehinderten

S
SBV_Anne
Aug 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen.

Ich bin neu gewählte SBV, Schulungen sind schon gebucht, aber ihr wisst sicherlich wie das ist... da wird man dann gleich nach Amtsantritt vor eine Frage gestellt.

Vielleicht könnt ihr mir Ideen und Feedback geben.

In unserer Logistik für Textilien und Bekleidung sollen Leistungskennzahlen eingeführt werden. Je nachdem wie viele Artikel Durchschnittlich pro Monat gepickt werden kann jeder einzelne Mitarbeiter mehr als den Durchschnittslohn verdienen ( ja erbärmlich, wir sind aber zu wenig Kollegen in der Gewerkschaft... daher wird kein Tarifvertrag ausgehandelt).

In einem Testdurchlauf hat sich gezeigt dass meine Schwerbehinderten Kollegen teilweise gar nicht mehr als die Durchschnittszahlen schaffen. Das ist verständlich, aber sie haben ja dann keine Chance sich auch mal mehr zu verdienen?

Habt ihr ähnliches bei Euch erlebt? WElche Lösung habt ihr gefunden? Nachteile entstehen den Kollegen sozusagen nicht, sie bekommen keinen Druck und sie werden auch nicht "Aussortiert" so versichert man es mir. Sie werden also, sollte der BR der dauerhaften Erhebung von Leistungskennzahlen zustimmen, nur nicht mehr als den Mindestlohn verdienen.

Danke im Voraus.

20003

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

14.08.2019 um 18:57 Uhr

Anne, entschuldige die provokative Gegenfrage:

Gilt das Gleiche nicht auch für alle Mitarbeiter die aus iregndeinem Grund (Alter, Motorik, ...) weniger leistungsfähig sind als der Durchschnitt, unabhängig von einer möglichen Behinderung?

Dieses Modell ist ja ein reines Arbeitgebermodell: Je mehr der AN raushaut, desto mehr Geld verdient er. Der Olympionike braucht sich nicht anzustrengen um Topverdiener zu sein und der leistungsschwache hat gar keine Chance in die höheren Regionen vorzudringen. Aus Arbeitnehmersicht ist dieses Modell eine Katastrophe und führt langfristig zu Frust und Minderleistung.

X
XYZ68

15.08.2019 um 11:21 Uhr

Habt ihr einen BR? Der wäre hier in der Mitbestimmung nach § 87. Und Kennzahlen, die sich monatlich nach dem Durchschnitt richten geht gar nicht. Würde ich als BR sofort eingreifen. Ansonsten sollte dieses Vorhaben ein guter Grund sein einen BR zu gründen.

M
Milchknilch

16.08.2019 um 10:24 Uhr

Solange keinem Mitarbeiter ein finanzieller Nachteil entsteht, ihm also kein Geld abgezogen wird, wenn er eine bestimmte Zielvorgabe nicht erreicht, sehe ich hier kein Problem. Mal davon abgesehen, dass ich als Arbeitgeber so einen Blödsinn in dieser Form nicht machen würde, da man sich damit sehr leicht den Unmut der Belegschaft zuzieht. Welchen SACHLICHEN Grund gibt es dafür, jemandem, der objektiv mehr leistet als ein anderer, nicht mehr zu bezahlen? Wir haben im Unternehmen durchaus schwerbehinderte MA die deutlich mehr leisten, als der ein oder andere nicht behinderte Kollege. Andererseits, warum sollte ein schwerbehinderter Kollege das gleiche verdienen wie ein anderer, der deutlich mehr leistet? Nur weil er behindert ist? Ich weiß, das klingt hart, aber wenn man das sachlich und nicht emotional betrachtet ist es eben genau so. Ansonsten seid ihr natürlich ohnehin in der Mitbestimmung...

Ihre Antwort

Verwandte Themen