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Rentner als geringfügig Beschäftigte?

B
Beirut
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist seit 1999 als geringfügig Beschäftige bei uns angestellt. Zunächst wurde das Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre befristet und anschließend entfristet. Nach Tarifvertrag endete das Arbeitsverhältnis dann mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Anschließend gab es nochmal eine Befirstung, was eigentlich so nicht korrekt war. Nun sind die zwei Jahre der Befristung wieder ausgereizt und wir stellen uns die Frage, wie es weitergehen kann? Eine weitere Befristung geht nicht, da kein sachlicher Grund vorliegt und eine Entfristung ist ebenfalls unmöglich, da hier wieder die Altersbegrenzung aus dem Tarifvertrag zum tragen kommt. Hat jemand eine Idee???

Ich sag schonmal Danke!

4.01804

Community-Antworten (4)

S
Spartacus

24.01.2008 um 16:57 Uhr

Moin, ja, ich hab eine Idee. laß die Rentner in den wohlverdienten Ruhestand und sorgt dafür das sozialversicherungspflichtige Einstellungen(evtl. als TZ) vorgenommen werden!

K
Kölner

24.01.2008 um 17:45 Uhr

@spartacus Schon einmal ein wenig in diesem komischen "AGG" gelesen? Denn dann könnte eine solche Aussage wie Du sie tätigtest, nicht getroffen werden... Es gibt ein (Arbeits-)leben nach dem Renteneintrittsalter

P
Petrus

24.01.2008 um 18:06 Uhr

@Beirut: Wo ist eure Problem mit dem TV? Wenn euer Rentner das nächste Mal 65 wird, endet sein AV wieder. Nur wird das vermutlich nicht so schnell wieder vorkommen.

Worüber ihr aber bei Eurer Zustimmung nach § 99 BetrVG nachdenken solltet, ist die Tatsache, dass der Rentner inzwischen nahezu unkündbar ist, da er in der Sozialauswahl gaaanz weit oben ist - gegebenenfalls muss ein jüngerer "Nichtrentner" entlassen werden. Vgl. hierzu ArbG Paderborn, Urteil vom 22.03.2006 - 3 Ca 1947/05 Da ihr aber Kölners Rat folgt und das AGG verinnerlicht habt, spielt dieses Nachdenken bei Eurer Entscheidung keine Rolle.

S
Spartacus

24.01.2008 um 22:26 Uhr

@Kölner

Danke für den Hinweis auf das AGG. Habe wieder was gelernt ;-)

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