Erstellt am 24.01.2008 um 15:57 Uhr von spartacus
Moin,
ja, ich hab eine Idee.
laß die Rentner in den wohlverdienten Ruhestand und sorgt dafür das sozialversicherungspflichtige Einstellungen(evtl. als TZ) vorgenommen werden!
Erstellt am 24.01.2008 um 16:45 Uhr von Kölner
@spartacus
Schon einmal ein wenig in diesem komischen "AGG" gelesen? Denn dann könnte eine solche Aussage wie Du sie tätigtest, nicht getroffen werden...
Es gibt ein (Arbeits-)leben nach dem Renteneintrittsalter
Erstellt am 24.01.2008 um 17:06 Uhr von Petrus
@Beirut:
Wo ist eure Problem mit dem TV? Wenn euer Rentner das nächste Mal 65 wird, endet sein AV wieder. Nur wird das vermutlich nicht so schnell wieder vorkommen.
Worüber ihr aber bei Eurer Zustimmung nach § 99 BetrVG nachdenken solltet, ist die Tatsache, dass der Rentner inzwischen nahezu unkündbar ist, da er in der Sozialauswahl gaaanz weit oben ist - gegebenenfalls muss ein jüngerer "Nichtrentner" entlassen werden. Vgl. hierzu ArbG Paderborn, Urteil vom 22.03.2006 - 3 Ca 1947/05
Da ihr aber Kölners Rat folgt und das AGG verinnerlicht habt, spielt dieses Nachdenken bei Eurer Entscheidung keine Rolle.
Erstellt am 24.01.2008 um 21:26 Uhr von spartacus
@Kölner
Danke für den Hinweis auf das AGG. Habe wieder was gelernt ;-)