Erstellt am 24.01.2008 um 09:06 Uhr von Petrus
Zumindest der BR hat das Recht auf Unterrichtung (§92 BetrVG). Und dann nimmt man § 95 (2) SGB IX dazu - und die SBV ist mit im Boot.
Erstellt am 24.01.2008 um 12:14 Uhr von donnaantonia
Hat nicht die SBV auch ein eigenes Recht auf Unterrichtung gemäß § 95 (2) SGB IX, den sie ohne den BR geltend machen kann?
Erstellt am 24.01.2008 um 12:44 Uhr von Petrus
@donna: Im Prinzip ja... nur worauf im einzelnen genau? Da stellt sich der böse Arbeitgeber erstmal ganz dumm und behauptet, auf den Punkt Personalplanung trifft § 95 SGB IX nicht zu...
§92 BetrVG trifft jedoch ganz eindeutig zu - und da der BR auch daran interessiert sein sollte, ob Entlassungen drohen, wird der diese Infos doch hoffentlich umgehend einfordern...
Also falls der ArbGeb in juristische Spitzfindigkeiten verfällt, ist der Weg über den BR der leichtere
Erstellt am 29.01.2008 um 23:03 Uhr von Perry-Rhodan
Hallo donnaantonia,
hier die passende Antwort:
§95 SGB IX
2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, ........
Ohne SBV geht nichts!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
Perry-Rhodan