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Überstunden Kündigung - Recht die Stunden ausbezahlt zu bekommen?

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BR4016
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns will ein Arbeitnehmer kündigen und hat noch viele Überstunden die er nicht abfeiern kann! Hat er das Recht das der Arbeitgeber die Stunden ausbezahlt bekommt ??

4.56204

Community-Antworten (4)

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Werner

24.01.2008 um 08:20 Uhr

Hallo BR4016, wieso sollte der Arbeitgeber die Stunden ausbezahlt bekommen????????

KC
Kater Carlo

24.01.2008 um 08:57 Uhr

@werner Tippfehler können jedem passieren und insofern war deine Antwort wohl nicht sehr hilfreich

@BR4016 Gibt es bei Euch einen TV? Dann ist das i.d.R. dort geregelt. Ansonsten gibt es eigentlich immer eine BV zu Mehrarbeit. Verbreitet ist das die Überstunden inklusive der Zulagen ausbezahlt werden, im Gegenseitigen Einvernehmen jedoch auch in Freizeit abgegolten werden können. Ich hoffe das hilft ein wenig.

W
Werner

24.01.2008 um 09:41 Uhr

@K.C. Antworten haben selten Fragezeichen als Abschluß ;-) Du schreibst:Gibt es bei Euch einen TV? Dann ist das i.d.R. dort geregelt. Ansonsten gibt es eigentlich immer eine BV zu Mehrarbeit. Dafür wäre aber die Tarifbindung des ArbGeb im ersten FAll, ein BR im zweiten Fall notwendig! Die Angaben des Fragenden sind deutlich zu gering. Man kann ein Gespräch mit dem ArbGeb. führen um diesen strittigen Punkt zu klären. Geleistete Mehrarbeit sollte auch bezahlt werden!

P
Petrus

24.01.2008 um 10:34 Uhr

@Werner: Da dies hier erklärtermaßen ein Forum nur für Betriebsräte ist, gehen hier alle unbesehen davon aus, dass ein BR existiert. somit können BVen abgeschlossen werden.

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