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Kündigungsschutz nach Betriebsratsmitgliedschaft?

A
Autobauer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum Habe mal eine Frage zum kündigungschutz,ich war seit Mai 2006 BR-Mitglied,habe mein Amt im September 2007 aus persönlichen Gründen niedergelegt,nun meine Frage: wie lange habe ich jetzt Kündigungsschutz?meines Erachtens nach bis 09/2008 . Beginnt dann im September 08 noch meine normale Kündigungszeit von 4 Monaten ,oder kann mir der AG schon im Mai 08 die Kündigung zum September 08 aussprechen ?vielen Dank schon im voraus!

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Community-Antworten (4)

K
Konrad

27.09.2007 um 12:47 Uhr

Hallo Autobauer Warum sollte der AG überhaupt eine Kündigung aussprechen ? Der AG kann erst nach Ablauf eines ganzen Jahres eine Kündigung aussprechen, danach greift nochmals die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist.

B
betriebsrat

27.09.2007 um 14:10 Uhr

Wenn das Amt niedergelegt wurde, besteht der 1 jährige Kündigungsschuzt nicht. Der AG kann, wenn deine Angaben zu den Kündigungsfristen stimmen, zum Ende Januar 2008 kündigen.

mfg

M
Mona-Lisa

27.09.2007 um 14:18 Uhr

@betriebsrat, bin ich im falschen Film, oder hast du das BetrVG runderneuert???

@Autobauer, Konrad's Beitrag sagt es klar, du hast ein Jahr Kündigungsschutz! § 15 KSchG....

A
Angi1

27.09.2007 um 14:30 Uhr

Hallo Autobauer,

stimme Konrad und Mona-Lisa zu. Das einzige was man bei Erlöschen der Mitgliedschaft verliert ist der besondere Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG.

MfG Angi1

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