BRM ausgeschieden - Neuwahlen, obwohl nun unter 50 AN?
Moin, moin! Wir haben folgendes Problem. Ein BRM ist gestern aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Nun sind wir nur noch 4 BRM. Bei den Wahlen vor fast zwei Jahren waren im Betrieb knapp über 50 Arbeitnehmer. Somit waren 5 BRM notwendig. Da wir keine Ersatzmitglieder haben, taucht nun die Frage auf: Müssen Neuwahlen angesetzt werden oder, da wir nun wahrscheinlich weniger als 50 sind, können die restlichen 4 BRM weiterarbeiten/im Amt bleiben? Ist die Anzahl der AN bei der Wahl hier maßgeblich oder wird der aktuelle Stand angenommen?
Noch eine andere Frage: Muss ein Vorsitz gewählt werden oder können die BRM auch alle gleich gestellt sein? Uns fehlt nämlich noch einer der den Vorsitz übernimmt, sollten keine Neuwahlen nötig sein.
Freue mich auf Eure schnelle Rückmeldung, da wir morgen eine außerordentliche Sitzung haben. Dort wollen und müssen wir entscheiden, was passiert.
Gruß Sven
Community-Antworten (4)
23.01.2008 um 15:50 Uhr
Moin kubitzberli, Neuwahlen müßen sofort eingeleitet werden
23.01.2008 um 16:35 Uhr
Hallo Kubitzberli, in § 13 BetrVG steht genau beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein neuer BR gewählt werden muss. In eurem Fall zählt Abs. 2 Satz 2. Ihr könnt also schon mal anfangen Neuwahl vorzubereiten.
Gruß von Eule
24.01.2008 um 10:55 Uhr
Ein BR muss auch einen BR-Vorsitz haben. §26 BerVG.
Ihr könnt natürlich bei jeder Sitzung einen neuen wählen, wenn ihr Spass daran habt.
24.01.2008 um 16:04 Uhr
Moin an alle,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Parallel habe ich auch mal bei verdi angefragt, da inzwischen unter 51 AN im Betrieb arbeiten. Die maßgebliche Anzahl der AN sind nach Auskunft von verdi die zum Zeitpunkt der Wahl. Da waren wir noch 56 AN. Interessanterweise habe ich aber die Auskunft bekommen, dass wir mit den noch 4 übrigen BRM handlungsfähig sind und weiterhin im Amt bleiben können. Wir hätten die Möglichkeit durch den geschlossenen Rücktritt Neuwahlen auszulösen. Bedenklich wäre es erst, wenn wir nur noch drei BRM sind. Dies zeichnet sich nicht ab. Aus den einschlägigen §§ kann ich dies leider nicht entnehmen, aber da wir noch eine Mehrheit haben, gibt es da anscheinend Möglichkeiten. Könntebman da eigentlich Probleme bekommen?
Mit dem Vorsitz werden wir uns schon einigen, vielleicht werde ich es doch machen. Mal schauen.
Gruß Sven
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Austritt aus BR
ÄlterHallo alle zusammen. Ich bins wieder die Neue von nebenan. Vielleicht könnt ihr euch noch an meine letzte Frage, betreff des BRM das immer Dinge tut die er besser lassen sollte, wie unterschreiben v
Abmahnung, Ermahnung BRM wegen möglicher Verfehlungen bei Mandatsausübung möglich?
ÄlterHallo liebe Kollegen/innen, wir haben gerade im Gremium ein kleines Streitgespräch. Es handelt sich um ein BRM welches mehrmals unentschuldigt von Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen ferng
BRM vermutlich vom AG in den BR geschickt
ÄlterHallo allerseits, bei uns gibt es ein Problem (Vertrauen) mit einem BRM, der eigene Liste erstellte und unter seinen Kandidaten folgende Aussagen machte: Ich will mich freistellen, ich kann das machen
Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
ÄlterKann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM ei