Moin, moin!
Wir haben folgendes Problem. Ein BRM ist gestern aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Nun sind wir nur noch 4 BRM. Bei den Wahlen vor fast zwei Jahren waren im Betrieb knapp über 50 Arbeitnehmer. Somit waren 5 BRM notwendig. Da wir keine Ersatzmitglieder haben, taucht nun die Frage auf: Müssen Neuwahlen angesetzt werden oder, da wir nun wahrscheinlich weniger als 50 sind, können die restlichen 4 BRM weiterarbeiten/im Amt bleiben? Ist die Anzahl der AN bei der Wahl hier maßgeblich oder wird der aktuelle Stand angenommen?

Noch eine andere Frage: Muss ein Vorsitz gewählt werden oder können die BRM auch alle gleich gestellt sein? Uns fehlt nämlich noch einer der den Vorsitz übernimmt, sollten keine Neuwahlen nötig sein.

Freue mich auf Eure schnelle Rückmeldung, da wir morgen eine außerordentliche Sitzung haben. Dort wollen und müssen wir entscheiden, was passiert.

Gruß Sven