Aushilfe vs. Teilzeitkraft
Hallo zusammen,
in unserem Haus werden eine Reihe von studentischen Aushilfskräften eigesetzt. Sie haben eine vertraglich geregelte Arbeitszeit von 40h/Monat, arbeiten aber regelmäßig mehr (bis zu 110h/Monat), im Schnitt machen sie rund 60-70h/Monat.
Unser Arbeitgeber ist der Meinung, diesen Aushilfskräften keinerlei Zuschläge zu zahlen, da diese keine Teilzeitkräfte sind. Auch wird ihnen der Urlaub etc. nur auf Basis ihrer vertraglich geregelten 40h/Monat berechnet und nicht nachdem was sie tatsächlich leisten.
Wir sind der Meinung, diese studentische Aushilfskräfte wie Teilzeitkräfte zu behandeln, denen dann auch sämtliche Gratifikationen zustehen müssten. Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (5)
23.01.2008 um 18:40 Uhr
Wieso sind das keine Teilzeitkräfte? Wenn er das mal mit einem Gesetz belegen kann... Zuschläge? Das klingt nach einem Tarifvertrag, in dem man nachlesen, und nach einer Gewerkschaft, die man fragen kann... Gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzulagen gibt es jedenfalls nicht. Irgendwo ist das bestimmt festgelegt, wie die Zuschläge der "festen" MA berechnet werden. Das mit dem Urlaub könnte so passen.
Und was kann man machen? Überprüfen, ob Dienstplan und Überstunden korrekt mitbestimmt werden, ob Arbeitsverträge und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, etc. Und dann - so noch nicht existent - eine verbindliche Regelung mit dem ArbGeb...
23.01.2008 um 22:06 Uhr
selbst wenn es einen TV gibt: ich kenne keinen Studenten der Gewerkschaftsmitglied ist. Dann müßte der AG schon den TV individualrechtlich einbezogen haben
23.01.2008 um 23:16 Uhr
inspektork bei deiner Schilderung mit dem Umgang der Arbeitsstunden könnte der AG ein erhebliches Problem bekommen. Denn sollte es wirklich so sein, dass regelmäßig im Durchschnitt 60-70Std/Monat geleistet werden, könnte sich für die Leistenden durchaus ein rechtlicher Anspruch auf die genannten Arbeitszeiten ergeben.
24.01.2008 um 13:11 Uhr
Ich hätte Zuschläge vielleicht noch ein wenig genauer definieren sollen; gemeint sind Zuschläge für Nacht-, Wochenend-, Feiertage etc.
Auch wir sind der Meinung, das die "studentischen Aushilfskräfte" einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und ihnen somit alles zustehen müsste.
Nächstes Problem ist, dass seit neuestem die Vollzeitkräfte nach einem bestimmten Rahmen arbeiten, die "Aushilfen" aber so eingesetzt werden, wie es gerade nötig ist. Müssten sie nicht auch nach diesem Rahmen eingesetzt werden?
Sollen wir den studentischen Mitarbeitern einen Gewerkschaftsbeitritt empfehlen?
24.01.2008 um 14:14 Uhr
@paula selbstverständlich gibt es Studenten die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Vor allem dann, wenn sie vorher einen Beruf ausgeübt haben.
@inspektork
Grundsätzlich ist zu beachten, das es gewisse Grenzwerte gibt die frei von staatlichen Abgaben ist. Dieses betrifft ja sowohl AG als auch AN. Diese Grenzen sind nicht ganz unwichtig, da sonst es günsiger sein kann ein kleines Brutto und dafür ein hohes Netto zu bekommen.
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