Erstellt am 23.01.2008 um 17:40 Uhr von Petrus
Wieso sind das keine Teilzeitkräfte? Wenn er das mal mit einem Gesetz belegen kann...
Zuschläge? Das klingt nach einem Tarifvertrag, in dem man nachlesen, und nach einer Gewerkschaft, die man fragen kann... Gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzulagen gibt es jedenfalls nicht. Irgendwo ist das bestimmt festgelegt, wie die Zuschläge der "festen" MA berechnet werden.
Das mit dem Urlaub könnte so passen.
Und was kann man machen? Überprüfen, ob Dienstplan und Überstunden korrekt mitbestimmt werden, ob Arbeitsverträge und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, etc. Und dann - so noch nicht existent - eine verbindliche Regelung mit dem ArbGeb...
Erstellt am 23.01.2008 um 21:06 Uhr von paula
selbst wenn es einen TV gibt: ich kenne keinen Studenten der Gewerkschaftsmitglied ist. Dann müßte der AG schon den TV individualrechtlich einbezogen haben
Erstellt am 23.01.2008 um 22:16 Uhr von Der alte Heini
inspektork
bei deiner Schilderung mit dem Umgang der Arbeitsstunden könnte der AG ein erhebliches Problem bekommen.
Denn sollte es wirklich so sein, dass regelmäßig im Durchschnitt 60-70Std/Monat geleistet werden, könnte sich für die Leistenden durchaus ein rechtlicher Anspruch auf die genannten Arbeitszeiten ergeben.
Erstellt am 24.01.2008 um 12:11 Uhr von inspektork
Ich hätte Zuschläge vielleicht noch ein wenig genauer definieren sollen; gemeint sind Zuschläge für Nacht-, Wochenend-, Feiertage etc.
Auch wir sind der Meinung, das die "studentischen Aushilfskräfte" einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und ihnen somit alles zustehen müsste.
Nächstes Problem ist, dass seit neuestem die Vollzeitkräfte nach einem bestimmten Rahmen arbeiten, die "Aushilfen" aber so eingesetzt werden, wie es gerade nötig ist. Müssten sie nicht auch nach diesem Rahmen eingesetzt werden?
Sollen wir den studentischen Mitarbeitern einen Gewerkschaftsbeitritt empfehlen?
Erstellt am 24.01.2008 um 13:14 Uhr von meandtheboys
@paula
selbstverständlich gibt es Studenten die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Vor allem dann, wenn sie vorher einen Beruf ausgeübt haben.
@inspektork
Grundsätzlich ist zu beachten, das es gewisse Grenzwerte gibt die frei von staatlichen Abgaben ist. Dieses betrifft ja sowohl AG als auch AN. Diese Grenzen sind nicht ganz unwichtig, da sonst es günsiger sein kann ein kleines Brutto und dafür ein hohes Netto zu bekommen.