Erstellt am 22.01.2008 um 23:07 Uhr von Immie
@Dusty
Schau mal §99 Abs2 BetrVG...da steht wann der BR die Zustimmung verweigern kann.
Erstellt am 23.01.2008 um 06:10 Uhr von Werner
Zusätzlich zum Beitrag von Immi,
die dort aufgeführten Gründe sind abschleißend.
Also Eure Angaben sind keine rechtliche Begründung für einen Widerspruch.