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Renteneintritt

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten.

Wenn ein BR- Mitglied in die Vorläufige Rente, wegen Berufsunfähigkeit befristet bis zum Eintritt in die Regelaltersrente eintritt, ist dieser Mitarbeiter dann auch aus dem BR raus oder nicht. Mir geht es hier um die sache mit der Befristung.

1.974012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

01.08.2013 um 08:56 Uhr

Tarifvertrag?

G
gironimo

01.08.2013 um 12:57 Uhr

Die Frage ist nicht, wie die verschiedenen zahlenden Stellen für den Kollegen die Rente zahlen, sondern ob die Möglichkeit /Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kollege nach der Berufsunfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen könnte. Also auch ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und was im Einzelnen geregelt ist (und da siehe Arbeitsvertrag und Tarifvertrag).

Ich würde das mit den Altersteilzeitlern in der Freistellungsphase (Blockmodell) vergleichen.

K
Kölner

01.08.2013 um 13:26 Uhr

@gironimo Es gibt TVs, die beenden ein AV sofort bei Eintritt der BU oder EU.

M
mitleserinnenn

01.08.2013 um 17:21 Uhr

Also BU Renten in dieser Form gibt exs nicht mehr. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1.1.2001 sind diese entfallen und es gibt nun nur noch EU Renten. Hier hat der Betroffene idR die Möglichkeit des Zuverdienst. Daher ist diese Situation auch NICHT mit der Freistellungsphase der ATZ zu vergleichen. Sofern nicht aus dem Betrieb ausgeschieden, weil zB Weiterbeschäftigung beantragt wurde, ist er weiter Beschäftigter mit allen Rechten und daher auch sofern nicht niedergelegt BRM.

G
gironimo

01.08.2013 um 17:49 Uhr

Kölner - ja, das meinte ich ja auch. Wenn es so einen Tarif beim Fragesteller gibt, wäre ja alles klar.

K
Kölner

01.08.2013 um 17:56 Uhr

Das stimmt so nicht, mitleser... Aber das artet jetzt weder aus.

B
BRMtgl

01.08.2013 um 18:41 Uhr

Kölner was stimmt an der Antwort der Ler..... nicht. Auch ich kenne EU Renter mit Zuverdienst. Das es ggf Regelungen in TV gibt ist mir auch bekannt. Doch das wurde ja auch nicht bestritten.

L
Ladykiller

01.08.2013 um 19:30 Uhr

Tarifvertrag und Arbeitsvertrag wird nun geprüft. Aber nach meinem wissen gibt es dort keine Klausel dies bezüglich. Eine Weiterbeschäftigung wurde nicht beantragt. Danke für die hilfreichen Antworten.

K
Kölner

01.08.2013 um 21:12 Uhr

Wenn man vollständig EU berentet wird und anschl. einen GfB Job bekommt ist das ein Neuvertrag - kein Fortsetzungsvertrag ...

M
mitleserinnenn

02.08.2013 um 00:05 Uhr

Wenn man vollständig EU bekommt und der TV ggf auf Grund dessen die Beendigung vorsieht und man dann entsprechend dagegen handelt, wird das Beschäftigungsverhältnis eben nicht beendet. Dann kann man im zulässigen Umfang weiter arbeiten. Dann gibt es nur einen Zusatz zum ArbV über die geringere Stundenzahl. Fazit man ist nicht ausgeschieden. Auch nicht für die juritische Sek. Weiter, ob es hier Klausel im TV gibt ist noch nicht klar. Auch nicht ob es Klauseln gibt und der AN entsprevhend gehandelt hat und die Weiterbeschäftigung verlangt. ......... Klagefrist: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente

ArbeitsrechtIn zahlreichen Tarifverträgen finden sich Regelungen, nach denen bestehende Arbeitsverhältnisse bei Bewilligung einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsrente automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Sofern der Arbeitnehmer mit seiner dauerhaften Berentung nicht einverstanden ist und sich eine Chance offenhalten will, zu einem späteren Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, muss er innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Monats, in dem ihm der Rentenbescheid zugestellt worden ist, Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Berentung nicht beendet worden ist.In dem von dem BAG am 6.4.2011 entschiedenen Fall (7 AZR 704/09) hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Beendigungswirkung der Berentung informiert. Eine Klage hätte innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens erhoben werden müssenKlagefrist: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente

ArbeitsrechtIn zahlreichen Tarifverträgen finden sich Regelungen, nach denen bestehende Arbeitsverhältnisse bei Bewilligung einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsrente automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Sofern der Arbeitnehmer mit seiner dauerhaften Berentung nicht einverstanden ist und sich eine Chance offenhalten will, zu einem späteren Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, muss er innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Monats, in dem ihm der Rentenbescheid zugestellt worden ist, Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Berentung nicht beendet worden ist.In dem von dem BAG am 6.4.2011 entschiedenen Fall (7 AZR 704/09) hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Beendigungswirkung der Berentung informiert. Eine Klage hätte innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens erhoben werden müssen

G
gironimo

02.08.2013 um 18:02 Uhr

Aber ob man beim >entsprechend dagegen handelt< Erfolg haben wird, sei dahingestellt. Das Gericht hat ja letztendlich die eigentliche Frage, um die es hier geht, nicht beantwortet.

K
Kölner

02.08.2013 um 19:29 Uhr

@mitleser...tralala http://www.anwalt.de/rechtstipps/klagefrist-beendigung-eines-arbeitsverhaeltnisses-durch-bewilligung-einer-erwerbsunfaehigkeitsrente_022426.html Du solltest Quellen angeben, wenn Du schon hemmungslos kopierst. Was aber viel schlimmer ist: Du liest nicht aufmerksam genug!

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