10-h-Regelung bei normaler Arbeit und zusätzlicher BR-Tätigkeit für nicht Freigestellte
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mal eine Frage zur Arbeitszeitregelung als BR für nicht freigestellte BR´s.
Da ich in verschiedenen Ausschüssen mit tätig bin, kann es manchmal vorkommen, dass ich zusätzlich oder vor meiner regulären Schicht BR-Arbeit mache. An manchen tagen bin ich dann über 10h anwesend. Nun ist bei uns der Streitpunkt ausgebrochen, ob eine Kappung der Zeit hinaus zulässig ist.
Auf einem Arbeitsrecht-Seminar wurde uns gesagt, dass wir ja in dem Moment, wo wir als BR´s tätig sind, keine normalen Arbeitnehmer sind und somit das ArbZG nicht greift. Also sprich von mir aus 3h-BR-Arbeit und im Anschluss noch 8h-Schicht. In diesem Moment würde man ja 2 verschiedenen Dingen nachgehen. Natürlich würde jetz §37 greifen, dass ich für die BR-Arbeit freizustellen bin. Werde ich ja aber was ist, wenn diese Fälle trotzdem eintreten z.B. bei einem Schichtarbeiter?????????????
Wäre über ein paar Tipps und Ratschläge dankbar.
Community-Antworten (6)
22.01.2008 um 17:28 Uhr
hallo. mein kenntnissstand: maximal erlaubte arbeitszeit 10 stunden, einschließlich BR-arbeit. gilt ebenso für schichtarbeiter. tipp: br-arbeit nicht zusätzlich zur "normalen" arbeit leisten, sondern sich in der "normalen" arbeitszeit freistellen lassen, bzw. selbst freistellen. ausserdem sind wir ja gegen überstunden.
charly marx
22.01.2008 um 18:31 Uhr
@charly marx ...aber: Sie können auch mehr arbeiten. Ist ja ein Ehrenamt die BR-Arbeit.
22.01.2008 um 22:32 Uhr
Die Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbzG.
22.01.2008 um 23:17 Uhr
Ja das hatte ich auch gemeint, aber wo steht das???? Das ist für mich die große Frage mir fehlen dementsprechende schriftliche Niederschriften. Es wäre schön, wenn mir jemand einen Gesetzesverweis oder eine entsprechende Komentierung nennen könnte. Vielleicht auch ein BAG-Urteil. hab jetzt schon alles mögliche gewälzt aber nichts richtiges gefunden. Das es keine Arbeitszeit im Sinne des ArbzG ist, hatte ich ja auch gemeint. Und wenn es das nicht ist, was ist es denn dann? Ein Ehrenamt ok, aber darf ich mich dann über die 10-h-Regelung hinweg setzten? Mir wurde als Antwort nur gesagt, dass BR-Arbeit planbar wäre und daher diese 10h einzuhalten wären. Das die Realität gerade für nicht freigestellte BR-Mitglieder eine andere ist, weiß man ja. Nicht nur bei einem Schichtmitarbeiter auch bei einem Normalschichtler bleibt die Arbeit auf dem Bürotisch liegen und macht sich nicht vonn alleine. Natürlich kenne ich Argumentationen, dass diese Art von arbeitsorganisation nicht Sache des jeweiligen BR-Mitgliedes wäre, allerdings ist jeder BR auch Mitarbeiter mit Kollegen.....
Wie argumentiert ein BR-Mitglied also bei seinem Arbeitgeber, wenn er doch mal die 10h überschreiten sollte????
23.01.2008 um 21:42 Uhr
conviva dass die Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbzG ist ergibt sich aus dem § 2 ArbzG. Denn ein Betriebsratsmitglied, dass während seines unentgeltlichen Ehrenamtes Betriebsratsarbeit leistet ( siehe auch §37 BetrVG), ist zu diesem Zeitpunkt eben kein Arbeitnehmer der seine geschuldete Arbeitsleistung erbringt und somit von dem genannten Gesetz nicht erfasst wird.
25.01.2008 um 08:23 Uhr
So hatte ich mir das auch schon gedacht. Das ist nämlich auch das, was uns beim AR1-Seminar erzählt wurde. Nur leider hab ich dann wohl ein ganz anderes Problem, denn diese Erklärung wird bei uns einach vom Tisch gewischt. "Das wäre alles nicht so." Daher wäre es für mich schon interessant gewesen, wenn es ein BAG-Urteil oder so gegeben hätte, wo dies genau so benannt wird.
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