Erstellt am 12.08.2019 um 17:03 Uhr von seehas
Wenn der BR Nord den BR Süd fristgerecht einlädt, der BR Süd es jedoch nicht fertig bringt zwei Vertreter zu entsenden und somit nicht teilnimmt könnt ihr den GBR trotzdem gültig installieren, falls eure Vertreter mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Beschäftigten des Konzerns vertreten und es ebenfalls mindestens zwei Vertreter sind. (§51 (3) BetrVG.
Vielleicht könnt ihr das ja euren Kollegen mal erklären. Dann spielt ihr eben ohne sie.
Ihr müsst ihnen ja nicht gleich mit der Pflichtverletzung (§23 BetrVG) kommen.