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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsanspruch

M
michalski0709
Apr 2018 bearbeitet

Hy Leute, hab mal ne Frage zum Thema Schulungsanspruch. Bin vor 8 Jahren schon mal als BR gewählt worden. Solange is auch die Schulung her. Die letzten 4 Jahre habe ich Pausiert. Nun bin ich wieder ins Gremium gewählt worden. Kann ich jetzt verlangen dass ich die Komplette Grundschulung nochmal machen kann oder nur ne Auffrischung.

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Community-Antworten (2)

B
basilica

27.04.2018 um 02:00 Uhr

Eine Schulung nur zur Auffrischung wird so ohne weiteres nicht als erforderlich gelten können. Hier https://openjur.de/u/478785.html wurde eine Erforderlichkeit jedenfalls verneint. Der Arbeitgeber meinte "Dem Betriebsratsmitglied sei zumutbar, in einer Schulung erworbenes Wissen durch eigenes Studium aufzufrischen". Dem ist das Gericht offenbar gefolgt, wobei die alte Schulung allerdings nicht so lange zurücklag.

C
Challenger

27.04.2018 um 14:03 Uhr

Zitat : Bin vor 8 Jahren schon mal als BR gewählt worden. Solange is auch die Schulung her. Die letzten 4 Jahre habe ich Pausiert.

Ich sehe nicht, was nach dem langen Zeitraum dagegen spricht. Durch Gesetzesänderungen, die ua Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsrecht haben können, insbesondere die Rechtsprechung des BAG zum Individual- und Kollektivrecht, dürfte ein derartiger Schulungsanspruch ohne Weiteres begründbar sein.

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