Schulungsanspruch
Hy Leute, hab mal ne Frage zum Thema Schulungsanspruch. Bin vor 8 Jahren schon mal als BR gewählt worden. Solange is auch die Schulung her. Die letzten 4 Jahre habe ich Pausiert. Nun bin ich wieder ins Gremium gewählt worden. Kann ich jetzt verlangen dass ich die Komplette Grundschulung nochmal machen kann oder nur ne Auffrischung.
Community-Antworten (2)
27.04.2018 um 02:00 Uhr
Eine Schulung nur zur Auffrischung wird so ohne weiteres nicht als erforderlich gelten können. Hier https://openjur.de/u/478785.html wurde eine Erforderlichkeit jedenfalls verneint. Der Arbeitgeber meinte "Dem Betriebsratsmitglied sei zumutbar, in einer Schulung erworbenes Wissen durch eigenes Studium aufzufrischen". Dem ist das Gericht offenbar gefolgt, wobei die alte Schulung allerdings nicht so lange zurücklag.
27.04.2018 um 14:03 Uhr
Zitat : Bin vor 8 Jahren schon mal als BR gewählt worden. Solange is auch die Schulung her. Die letzten 4 Jahre habe ich Pausiert.
Ich sehe nicht, was nach dem langen Zeitraum dagegen spricht. Durch Gesetzesänderungen, die ua Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsrecht haben können, insbesondere die Rechtsprechung des BAG zum Individual- und Kollektivrecht, dürfte ein derartiger Schulungsanspruch ohne Weiteres begründbar sein.
Verwandte Themen
Schulung für Ersatzmitglied vom BR abgelehnt
Älterich habe eine Frage zum Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder: Bei der letzten Wahl wurde ich (bei einem 9-köpfigen BR) auf PLatz 12 gewählt, bin also Ersatzmitglied. Bedingt durch Mutterschaft, U
Schulungsanspruch Freistellung von der Arbeit - wieviel Stunden werden vergütet
ÄlterGuten Tag, ich habe da mal eine Frage zum Schulungsanspruch bei einem BR-Seminar: Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist entscheidend in der Praxis § 37 Abs. 6 BetrVG entlastet den Bet
Schulungsanspruch für neu gewählte, nocht nicht amtierende BR-Mitglieder
ÄlterHallo alle, hoffe auf Einschätzungen und Erfahrungen. Kontext: wir (131 Wahlberechtigte) haben gerade (16.3.) einen neuen BR gewählt. Die Amtszeit des amtierenden BR läuft bis zum 10. Mai. Zum
Schulungsanspruch für Wirtschaftsausschussmitglieder die nicht im Betriebsrat sind
ÄlterHallo zusammen, wir haben in kürze vor ein Seminar des WAF zu beuschen um unsere Wirtschaftsausschussmitglieder zu schulen. Ein Mitglied ist gezielt nicht aus dem Betriebsrat ernannt worden. Meines
Schulungsanspruch- wie viel in welchem Zeitraum
ÄlterHallo Leute, ma ne`saublöde Frage: der Schulungsanspruch von 18 Werktagen bzw. 24 Werktagen bei uns Neuen bezieht sich auf die 4 Jahre zusammen oder pro Jahr?