Versetzung
Hallo, wir sind nach §613a verkauft worden. Nun sollen aus unserem Haus einige Kollegen und Kollegen in andere Häuser versetzt werden. Das nächste Haus ist 24 Kilometer entfernt. Kann das abgelehnt werden oder läuft das unter Arbeitsverweigerung?
Community-Antworten (1)
22.01.2008 um 17:57 Uhr
hallo. mein kenntnisstand: eine verstetzung in ein 24 kilometer entferntes haus kann normalerweise nicht abgelehnt werden. härtefälle (z.b. bei pflegebedürftigen angehörigen) bedürften der einzelfallprüfung.
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