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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung fürs Gericht - bekommt jemand der zu einem Gerichtstermin bzw. zur Polizei (Aussage) als Beklagter geladen wurde eine bezahlte Freistellung?

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Alex27
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bekommt jemand der zu einem Gerichtstermin bzw. zur Polizei (Aussage) als Beklagter geladen wurde eine bezahlt Freistellung. § 616 BGB sagt ja, wenn ein in der Person liegender Grund und ohne ein verschulden der Person vorliegt. Da man ja nicht weiß ob der Beklagte die ihm zu Last gelegte Tat begangen hat, weiß man doch auch nicht ob es sein verschulden ist das er als Beklagter vorgeladen wurde. Was meint ihr??

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Community-Antworten (6)

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Lotte

19.01.2009 um 19:11 Uhr

Alex, m.E. bekommt auch ein Zeuge nicht zwingend eine bezahlte Freistellung. Vielmehr muss der AG freistellen und bei Verdienstausfall zahlt das Gericht den Verdienstausfall bis zu einer Höchstgrenze. Ob auch Beklagte den Verdienstausfall bezahlt bekommen hängt vielleicht vom Ausgang des Verfahrens ab.

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Peanuts

19.01.2009 um 20:58 Uhr

Der AG muss in beiden Fällen keine bezahlte Freistellung gewähren.

Wird man als Zeuge geladen, erhält man "Zeugengeld" aus der Staatskasse. Der AG muss aber freistellen und kann eine ev. entstandene Differenz zum Lohn-/Gehaltsausfall ausgleichen.

Wird man als Beschuldigter geladen, greift der § 616 BGB nicht, da man wohl kaum behaupten kann, dass ein solcher Termin "ohne ein Verschulden der Person" zustande kommt.

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Laffo

19.01.2009 um 21:16 Uhr

Peanuts

ein Beklagter ist noch lange kein Schuldiger!

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Peanuts

19.01.2009 um 21:55 Uhr

Habe ich auch geschrieben "Beschuldigter" ...

Was die Wahrnehmung eines (amtlichen/polizeilichen) Termins betrifft, der in der Person des ANs begründet ist, greift der § 616 BGB nicht.

So muss der AG einen AN noch nicht einmal dann BEZAHLT freistellen, wenn dieser z.B. gegen den AG klagt und vor Gericht erscheinen muss.

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Alex27

20.01.2009 um 01:19 Uhr

@ Alle

Ich habe in einem Programm mit allen möglichen Rechtsquellen (nennt sich Haufe) darüber etwas gefunden. Dort heißt es das ein ArbN eben dafür bezahlte Freistellung bekommt (unter Verweis auf § 616 BGB). Dort werden Gründe wie eigene Hochzeit, die Hochzeit der eigenen Kinder, Todesfall in der Familie, goldene Hochzeit der Eltern, Umzug und eben auch Gerichtstermine genannt. Der Urlaub fällt doch dafür eigentlich raus, da er ja der Erholung dienen soll und von der zeitlichen Lage her den Wunsch des ArbN berücksichtigen soll. Wenn dich jemand anzeigt und du wirst freigesprochen, ist es nicht dein Verschulden das du beim Gericht erscheinen musstes, da ja deine Unschuld festgestellt wurde und du also keine Schuld an dem zustandekommen dieses Termins hattest. Gibt es darüber nicht irgendwelche Urteile?

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Peanuts

20.01.2009 um 16:52 Uhr

"und eben auch Gerichtstermine genannt."

Und Du bist Dir ganz sicher, dass Gerichtstermine NICHT im Zusammenhang mit einer Ladung als Zeuge (oder als Schöffe) aufgeführt wurden? Würde mich ganz schwer wundern, wenn dem nicht so wäre.

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