Erstellt am 21.01.2008 um 06:27 Uhr von Werner
Moin Kohlenpott,
nein, gezwungen werden kann das BRM nicht!
Es kann aber als grober Verstoß nach §23 gewertet werden wenn sich das BRM fortgesetzt weigert sich schulen zu lassen.
Schau mal in die diversen Kommentierungen zum BetrVG.
Erstellt am 21.01.2008 um 08:56 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
der 23iger ist hier wohl fehl am Platz, denn um ein BR-Mitglied damit aus dem Gremium rauszubefördern, müssen "grobe Verletzungen" und "objektiv erhebliche" und "offensichtlich schwerwiegende" Fehler vorgefallen sein. Da ist die Messlatte sehr hoch angesetzt und ein Richter schmeisst kein BR-Mitglied aus seinem Amt, weil es sich weigert an Schulungen teilzunehmen.......
@Kohlenpott,
rechtlich habt ihr m. E. nicht viel (wenn nicht gar keine!) Möglichkeiten, gegen dieses Mitglied vorzugehen. Aber ihr habt doch sicherlich mit dem "Deliquenten" gesprochen und ihn auf seine Rechte und Pflichten mit der Übernahme des Ehrenamt's (und das ist es nun mal) aufmerksam gemacht?
Wie will er/sie vernünftig und sinnvoll - ohne die notwendigen Kentnisse Betriebsratsarbeit leisten, wenn er/sie nicht mal über die wichtigsten Grundbegriffe Bescheid weiss?
Warum wird verweigert?
......noch was zum nachlesen!
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig entschieden, dass verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsratsgremium über Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz verfügt. Deshalb ist es, so das BAG, für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich gemäß §37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Schulungen anzueignen (BAG vom 19.07.1995 - 7 ABR 49/94).
Erstellt am 21.01.2008 um 09:36 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Nach dem Urteil zu folgen, dass Du zitierst, könnte man - wenngleich auch gerne nach strengen Massstäben - dennoch auf die Idee des § 23-BetrVG-Verfahren kommen.
Interessanter könnte der Fall werden, wenn das Gremium ein Seminar für den Kollegen (über dessen Willen hinweg) einfach beschließt...
Erstellt am 21.01.2008 um 15:53 Uhr von waschbär
Kohlenpott und säure,
Das recht auf Zwang zum Seminar für BRM. Das steht unter dem § der aussagt das der An die Pflicht hat an seinem Freien Tag zur Arbeit zu kommen,wenn er an seinem Freientag angerufen wird.
Erstellt am 21.01.2008 um 16:20 Uhr von DocPille
Hmmmm,
wenn ich an meinem Freientag!! angerufen werde,muss ich also arbeiten gehen.Interessant,wo steht das.
Wenn mein Sohn mich da anruft,muss ich sofort arbeiten gehen , oder wie.
Was für eine Aussage
Erstellt am 21.01.2008 um 17:33 Uhr von waschbär
@DocPille,
soory, aber wenn der Sohn dich anruft besteht keine Arbeitspflicht nur wenn die Tochter anruft .-)
frage: Ich wurde zum Seminar gezwungen ... muss ich die Kosten tragen welche entstehen die nicht der AG(Seminar+Vollpension) tragen muss ?
also Minibar Telefon und Puff Besuch?
Ich wurde ja gezwungen also nicht Freiwillig und da könnte der eine oder andere Denken ... das der Zwinger des Siminares alle kosten tragen muss?
p.s Docpille, rate mal wieviele von meinen Ausbildungs Uffz. in die Klapse mussten beim Versuch mir den sinn vom ABC Alarm zu Erklären .-)
Kennst du Spinnt Saufen?
ABER Doc zur Berühigung. mir ist klar das es keinen Zwang zur Fobi im BR gibt,selbst ein Beschluss könnte das nicht ändern,da er gegen das GG verstösst :-)
Erstellt am 21.01.2008 um 18:20 Uhr von Wolfgang D
an Doctore Pille
Ich darf an dieser Stelle mal wieder mein Lieblingszitat einfügen:
"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich!
Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen."
Gruß Schwester Wolfgang