Hallo an Alle,

ich hab da mal eine recht spezielle Frage.
Vor ca. 6 Monaten hat mein Meister für alle Mitarbeiter in seiner Abt. Tätigkeitsbeschreibungen erstellt. Diese sind v. ihm und vom Arbeiter, im Beisein eines BR-Mitgliedes und einer Mitarbeiterin aus der Personalabt., unterschrieben worden. Jetzt ein halbes Jahr später ist der besagte Meister nicht mehr in unserer Firma und ein neuer Vorgesetzter da. Der Neue schreibt auch neue Arbeitsplatzbeschreibungen und die Produktionsleitung behauptet, die alten Tätigkeitsbeschreibungen hatte nie eine Gültigkeit, da sie von der Personalabt. und der GL nicht freigegeben bzw. abgesegnet waren. Deshalb sind sie auch vernichtet worden. Tatsache ist jedoch, dass unser damaliger Meister, den Auftrag von der Produktionsleitung erhalten hatte, diese Tät.-beschreibungen zu erstellen.
Jetzt meine Frage: Ab wann ist eine solche Tätigkt.-beschr. rechtskräftig und damit Bestandteil des Arbeitsvertrages und kann ein Mitglied der GL diese einfach vernichten? Wie gesagt, die Beschreibungen waren vom Meister mit i.A. unterschrieben und vom Arbeitnemer sowieso.
Kennt jemand von Euch vielleicht Gesetze oder Gerichtsurteile, die sich mit so etwas beschäftigen.

Vielen Dank schon mal vorab und ein schönes WE,

Jens...