Vernichtung verspäteter Briefwahlunterlagen?
Einen Monat nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (bei uns 16.3.) sollen die verspätet eingegangenen Briefumschläge vernichtet werden.
Die kons. Sitzung findet aber erst am 20.4. statt. Muss der Wahlvorstand somit die verspäteten Briefe vernichten?
Frage 2: Wir hatten einen Briefwähler, der Stimmzettel und persönliche Erklärung in einem Briefumschlag zurückgeschickt hat; ihm wurde wie allen zwei Umschläge geschickt. Bei der öffentlichen Auszählung haben wir beides (Stimmzettel, Erlärung) ungelesen in den Freiumschlag zurückgeschoben und diesen Stimmzettel für ungültig erklärt.
Muss dieser Brief auch vernichtet werden? Oder gehört er zu den Wahlunterlagen, die der neue BR erhält? Problem: Bei diesem Wähler ließen sich die Stimmen auf die Kandidaren zuordnen. Wir als Wahlvorstand haben kein Interesse gehabt, aber der neue BR (oder nur Mitglieder) vielleicht eher schon.
Community-Antworten (1)
30.03.2006 um 16:26 Uhr
hallo Guido, die zu spät eingegangenen Freiumschläge müssen ungeöffnet 4 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vernichtet werden! Unabhängig, wann die konstituierende Sitzung stattfindet. Der Stimmzettel mit der Erklärung, den ihr für ungültig erklärt habt, gebt ihr mit dem entsprechenden Vermerk im Wahlprotokoll, und am besten auch noch auf den Umschlag schreiben, zu den Wahlunterlagen, die ja für mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden müssen. Gruss Mona-Lisa
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