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Aufbewahrungspflicht alte BR Unterlagen

VD
Victor Dumas
Aug 2019 bearbeitet

Moin alle zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Aufbewahrungspflicht alter BR Unterlagen. Wir haben das Problem das wir Betriebsvereinbarungen haben die der alte Betriebsrat mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat. Leider mussten wir jetzt erfahren das die Abstimmungen darüber nicht immer astrein waren, sprich es wurden Betriebsratsmitglieder angerufen und es wurde über das Telefon abgestimmt. Auch würde uns interessieren wie diese mit dem Arbeitgeber verhandelt worden sind. Ob es Diskrepanzen bei Verhandlungen gab, ob die Anwesenheit der BR Mitglieder ordentlich dokumentiert worden ist. Oder die Abstimmungsergebnisse zu der jeweiligen BV würden uns auch interessieren. Hintergrund ist, das die abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen doch sehr Arbeitgeber freundlich sind. Wir vermuten das da doch sehr viel Druck ausgeübt worden ist. Das würde in diesen Fall auch erklären warum der damalige Betriebsrat sich kurzerhand aufgelöst hat und keine Neuwahlen angesetzt wurden. Der damalige BR Vorsitzende ist danach in eine Vorgesetztenposition aufgerückt. Wir haben den damaligen BR Vorsitzenden jetzt zweimal angeschrieben und auf die Herausgabe der Unterlagen gedrängt. Bis heute haben wir keine Antwort bekommen. Bei einer Recherche im Internet, kann man dazu auch nicht vielsagendes lesen, außer das Unterlagen die eine Beweiskraft besitzen solange aufbewahrt werden müssen bis diese erlischt. Das würde in diesen Fall ja heißen das die Betriebsvereinbarungen durch neue ersetzt werden, danach könnte ich sie vernichten. Wir sind ein relativ neuer Betriebsrat und noch nicht so belesen deswegen wenden wir uns an euch alte Hasen. :-)

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

20.08.2019 um 14:00 Uhr

Kurzfassung:

Alles Schnee von gestern. Der alte BR kann die Unterlagen behalten und vernichten. Sie gehen Euch schlicht nichts an. weder Protokolle noch Abstimmungseergebnisse.

Der alte BR hat die BV en mit dem AG abgeschlossen und die BV sind unterschrieben - fertig.

Selbst wenn ihr es rechtlich aufarbeiten wolltet - bis ihr damit fertig seid und ein evtl. Urteil hättet - habt ihr mit Sicherheit schon 2 x neu gewählt.

Ihr könnt die BVer kündigen und neue verhandeln.

K
kratzbürste

20.08.2019 um 14:38 Uhr

So ganz sehe ich das nicht so.

Aber die BVs kündigen und neu verhandeln ist, wohl auch aus meiner Sicht der effektivere Weg.

S
stehipp

21.08.2019 um 09:19 Uhr

Ich denke auch, dass es nicht viel bringt hier Detektiv zu spielen. Was soll das Ergebnis sein? Ein Gericht, dass beschließt, das die BR aus formalen Gründen nichtig ist? Und dann muss eh eine neue verhandelt werden. Also spart euch den Ärger, kündigt, verhandelt neu und macht es besser als eure Vorgänger.

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