Berechnung von Betriebszugehörigkeit
Hallo, bei einer Kündigung geht es ja um die Fristen. Wenn ein Kollege 2 Jahre bei einer anderen Firma angestellt war zählen dann seine vorherigen Jahre (und die nach der Pause)doch auch zur Betriebszugehörigkeit? Danke!
Vielen Dank Euch Antwortenden! Ihr habt sehr geholfen. tatsächlich gibt es in unserem TV einen solchen passus dass frühere Jahre dazugerechnet werden. Danke!
Community-Antworten (3)
07.08.2019 um 16:32 Uhr
Verstehe ich das richtig: der Kollege war früher mal bei euch beschäftigt, dann hat er gekündigt und bei einer anderen Firma gearbeitet, schließlich hat er dort gekündigt und bei euch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben? Wenn in einem TV nichts gegenteiliges festgelegt ist würde ich in diesem Fall davon ausgehen, dass sich die Betriebszugehörigkeit ab dem Datum des Beginns der aktuellen Anstellung berechnet.
07.08.2019 um 16:34 Uhr
Der Gesetzgeber kennt hier keine "Betriebszugehörigkeit"!
"§ 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat ..."
Es geht also einzig und alleine um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wenn das Arbeitsverhältnis zwischendurch nicht nur unerheblich unterbrochen wurde, dann ist das alte Arbeitsverhältnis beendet und ein neues hat begonnen.
07.08.2019 um 16:37 Uhr
Ich sehe das auch wie seehaas. Eine Unterbrechung von 2 Jahren rechtfertigt keine Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit. Es handelt sich also um ein neues Beschäftigungsverhältnis und bei einer Kündigung greifen die entsprechenden Fristen.
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