Erstellt am 07.08.2019 um 10:07 Uhr von Cyber99
Nein, das ist nicht korrekt. Wenn das ordentliche BR-Mitglied signalisiert, dass es an der Sitzung teilnimmt, dann kommt das Ersatzmitglied nicht zum Zuge. Ob es nun ein guter Stil des ordentlichen Mitglieds ist, dass er seine Teilnahme von der Tagesordnung abhängig macht, das sei dahingestellt. Aber in diesem Gremium gibt es ja offensichtlich Spannungen, die zu so einem Verhalten führen. Wenn der BRV plötzlich die Tagesordnung ändert, womöglich um Beschlüsse in einem entsprechend zusammengesetzten Gremium zu fassen, dann hat das auch einen faden Beigeschmack.
Erstellt am 07.08.2019 um 10:45 Uhr von stehipp
Stimme Cyber99 grundsätzlich mal zu.
Kann das Verhalten des ordentlichen Mitgliedes aber durchaus nachvollziehen. Meinen Urlaub würde ich auch nur unterbrechen, wenn es etwas "wichtiges" gibt.
Erstellt am 07.08.2019 um 10:55 Uhr von §§Reiter
Ich sehe das wie Cyber, wenn das BRM angibt trotz Urlaub nicht verhindert zu sein und zur Sitzung kommen will, darf ich kein EBRM laden
...und ja, guter Stil ist anders.
Einen Tag vor der Sitzung die TO zu ändern finde ich aber auch grenzwertig. Unter RECHTZEITIGER Einladung verstehe ich etwas anderes.
Natürlich kann sich immer mal kurzfristig etwas ergeben. Ich persönlich bringe so etwas dann mit zur Sitzung und dann wird entweder per einstimmigem Beschluss die TO ergänzt, oder (falls kein einstimmiger Beschluss zustande kommt) der Punkt kommt auf die TO für die nächste Sitzung.
Erstellt am 07.08.2019 um 12:47 Uhr von seehas
Als rechtzeitig wird im allgemeinen eine Frist von drei bis vier Tagen angesehen. so lange vorher sollte die TO vorliegen, damit die BR Mitglieder sich vorbereiten können.
Wenn die TO erstmal vorliegt, dann ist sie abgeschlossen. Nur der BR kann dann noch beschließen einen Punkt nachträglich aufzunehmen und zwar nur mit Einstimmigkeit. Beschlüsse die gefasst werden sind sonst ungültig.
Wenn ein reguläres BR Mitglied an der Sitzung teilnimmt, dann ist das Ersatzmitglied ausgeschlossen (Grundsatz der Nichtöffentlichkeit). Wenn es dem BR Mitglied 10 Minuten vor der Sitzung einfällt teilzunehmen, dann ist das ein sehr mieser Stil aber juristisch nicht anzufechten. Das Ersatzmitglied muss dann unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Erstellt am 07.08.2019 um 13:28 Uhr von Kratzbürste
Was hackt ihr auf dem Stil des BR- Mitglieds ein. Es ist auch ein miser Stil die Tagedordnung erst dann zu ändern wenn der unliebsame Kollege im Urlaub ist. Was dahinter steckt wissen wir auf Grund der Frage nicht.
Fest steht, das BR- Mitglied kann teilnehmen und das Ersatzmitglied wird wieder zurück geschickt.
Erstellt am 07.08.2019 um 15:20 Uhr von Martin Schulze
Die Frage ist, darf die Tagesordnung so einfach vor der Sitzung noch geändert werden, und hat das ordentliche BR Mitglied Das Recht die TO einzusehen, obwohl er offiziell verhindert ist?
Kann ein BR Mitglied die Teilnahme an der Sitzung von der TO abhängig machen?
Erstellt am 07.08.2019 um 15:21 Uhr von Schwarzwälder
Ich kann das gut verstehen, dass man für ein spontan reingekommenes, interessantes Thema aus dem Urlaub kommt, für das normale Tagesgeschäft nicht.
Auch die kurzfristige Änderung der TO kann je nach Thema okay so sein. Wenn z.B. vorher nur Überstundenanträge, Entfristungen oder sonstige Dauerthemen drauf standen, dann aber spontan eine fristlose Kündigung wegen einem strafbaren Sachverhalt (vielleicht sogar in meinem eigenen Abteilung) rein kommt, da würde ich meine Meinung zur Teilnahme auch ganz flott ändern.
Erstellt am 07.08.2019 um 16:53 Uhr von S.b.r.
Da hat die Brv richtig gehandelt!!! Wenn ein BRM Urlaub hat und dann auch noch mitteilt, das es nicht zur Sitzung kommt, dann muss das Ersatzmitglied geladen werden! Also, alles gut!!
Erstellt am 08.08.2019 um 04:30 Uhr von BRHamburg
Das BRM kann seine Teilnahme auch vom Wetter abhängig machen. Die Frage ist ob so ein Verhalten Sinn macht. Ich persönlich finde es anmaßend wenn sich jemand für so unersetzlich hält. Bei uns im Gremium gibt es meistens die Einschränkung : Wenn was wichtiges anliegt und ihr nicht beschlussfähig seit.... Ansonsten braucht auch das beste BRM mal Urlaub vom Ehrenamt.
Erstellt am 08.08.2019 um 07:56 Uhr von nicht brauchen
Wenn man von dem Ausgangstext ausgeht ist die Frage: Das BRM möchte die neue TO sehen und dann evtl. doch kommen. (gekürzt) Dies wird vom BRV verwehrt.
Die neue TO darf das BRM sehen und dann evtl. kommen. Welches Gesetz sollte dies verhindern?
Erstellt am 08.08.2019 um 08:30 Uhr von rtjum
also er muss doch eh in den Betrieb kommen um die TO einzusehen oder hat er Firmenzugang zu Hause? An private Email würde ich als BRV sowas eh nicht schicken
Erstellt am 08.08.2019 um 15:03 Uhr von UdoWoe
Meiner Meinung nach kommen hier mehrere Dinge und Fehler zusammen.
Wenn ein BR-Mitglied Urlaub hat, dann hat er Urlaub. Das Mitglied ist für die anstehende Sitzung entschuldigt und ein Ersatzmitglied kann eingeladen werden.
Wo kämen wir den hin, wenn ich nach gut dünken entscheide ob ich zu einer Sitzung gehe oder nicht. Auch das "normale Tagesgeschäft" muss bewältigt werden. Wir als BR achten auch sehr darauf, dass unsere Kollegen und Kolleginnen und auch BR-Mitglieder ihren regulären Urlaub OHNE Belästigungen gleich welcher Art genießen können.
Auf der anderen Seite hat natürlich der BRV auch einen Fehler gemacht. Er kann nicht einfach einen Tag vorher die TO ändern. Dann hätte er auf der BR-Sitzung einen Antrag stellen müssen.
Ich habe aber das Gefühl, dass hier noch mehr dahinter steckt. Wenn ich als BR-Mitglied meinen BRV kontrollieren will oder Angst habe, dass dieser in der Zeit meiner Abwesenheit Punkte auf die TO nimmt, die mir nicht gefallen oder das Ergebnis mir nicht gefällt, dann stimmt da was nicht.
Für mich ist das Ersatzmitglied korrekt geladen und das sich im Urlaub befindende BR-Mitglied ist entschuldigt.
Mal schauen welchen Shitstorm ich jetzt über mich ergehen lassen muss.....
Erstellt am 08.08.2019 um 15:35 Uhr von Cyber99
Zum Glück bin ich bibelfest - das steht schon im alten Testament, Hosea, Kapitel 8, Vers 7:
Wer den Shit sät, wird den Storm ernten .... oder so ähnlich :-)
Erstellt am 09.08.2019 um 07:53 Uhr von wdliss
@UdoWoe: BAG 8. September 2011 – 2 AZR 388/10 Rn24 "b) Eine zeitweilige Verhinderung in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (BAG 23. August 1984 – 2 AZR 391/83 – zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258). Diese Voraussetzung ist während des Erholungsurlaubs eines Betriebsratsmitglieds jedenfalls dann erfüllt, wenn es nicht zuvor seine Bereitschaft angezeigt hat, trotz des Urlaubs für Betriebsratstätigkeiten zur Verfügung zu stehen."
Erstellt am 09.08.2019 um 08:05 Uhr von UdoWoe
@wdliss: Vielen Dank für diese sehr detaillierte Antwort. Damit kann ich etwas anfangen.
Heißt aber auch im Umkehrschluss: In dem Augenblick wo BR-Mitglieder in Urlaub gehen und ihre Bereitschaft andeuten zur Sitzung zu kommen, unterbrechen diesen ihren Urlaub und es kann, rein theoretisch kein Ersatzmitglieder ordentlich geladen werden. Weiterhin muss das BR-Mitglied eine Möglichkeit haben an die TO zu kommen. Diese ist bei uns nicht möglich, da eine Weiterleitung an private E-Mail-Account nicht möglich ist.
Die nächste Frage die ich mir dann auch stelle, bekommen das BR-Mitglied dann die BR-Sitzung als Arbeitszeit gut geschrieben? (Ist aber keine Thema das hierher gehört).
Erstellt am 09.08.2019 um 08:11 Uhr von wdliss
"In dem Augenblick wo BR-Mitglieder in Urlaub gehen und ihre Bereitschaft andeuten zur Sitzung zu kommen, unterbrechen diesen ihren Urlaub und es kann, rein theoretisch kein Ersatzmitglieder ordentlich geladen werden." richtig
"Weiterhin muss das BR-Mitglied eine Möglichkeit haben an die TO zu kommen." richtig
"Diese ist bei uns nicht möglich, da eine Weiterleitung an private E-Mail-Account nicht möglich ist." dann müsst ihr euch einen anderen Weg suchen. Sofern die TO rechtzeitig erstellt wurde gibt es auch noch den Postweg (z.B.).
"Die nächste Frage die ich mir dann auch stelle, bekommen das BR-Mitglied dann die BR-Sitzung als Arbeitszeit gut geschrieben? (Ist aber keine Thema das hierher gehört). "
Nein, was die Leute in ihrem Urlaub treiben ist ihr Privatvergnügen. Hier können weder Stunden gutgeschrieben noch Urlaubstage nachgeholt werden.
Bei uns macht sowas übrigens niemand. Wer im Urlaub ist erholt sich auch von seiner BR-Tätigkeit.