Freistellung - Habe ich alle 2 Wochen einen Vorgesetzten, alle 2 Wochen keinen?
Servus,
ich werde demnächst freigestellt von der Arbeit, als Teilfreistellung.
Frage hierzu : Ich werde alle 2 Wochen freigestellt, wie verhält es sich mit einen Vorgesetzten wenn ich freigestellt bin ? auch mit der gewährung von Urlaub ? Hab ja gelesen das bei einer Vollfreistellung mein eigener Herr sozusagen bin, d.h. ich habe keinen direkten Vorgesetzten. Wie verhäält es sich bei einer Teilfreistellung ? Habe ich alle 2 Wochen einen Vorgesetzten,alle 2 Wochen keinen ? Oder bin ich dem dann noch unterstellt ?
Wie sieht es mit der Urlaubsgewährung aus ?
Community-Antworten (1)
18.01.2008 um 13:47 Uhr
Hallo Yaq1,
du musst den Urlaub beantragen und der AG genehmigten. Er kann aber den Urlaub nicht aus betrieblichen Gründen verweigern, da du ja freigestellt bist. Jedoch muss ja dann deine Freistellung an eine Vertretung gehen, oder von einem anderen Teilfreigestellten mit übernommen werden. Diese Ersatzfreistellung muss dann von dem jeweiligen Vorgesetzen genehmigt und vom AG abgezeichnet werden.
MfG Angi1
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