Erstellt am 17.01.2008 um 11:49 Uhr von Konrad
Der Tarifvertrag sagt aus, dass ab 12 Uhr nicht gearbeitet wird und nach 12 Uhr der AG die Arbeitszeit gutschreiben muss. Im Beispiel: Arbeitszeit 9:00 bis 12:00 Uhr danach tarifliche zu bezahlende Freizeit, es gibt keine Minusstunden.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:11 Uhr von HF
@dariog
es wäre besser gewesen, wenn du in deinem alten Beitrag (18766) weiter geantwortet hättest. Dadurch kommen verschiedene Antworten zustande,
wegen der Übersichtlichkeit, weisste ;=)