Erstellt am 17.01.2008 um 11:56 Uhr von HF
Hallo sonneblau,
ich würde dir empfehlen mal an einem Grundseminar teilzunehmen, denn diese Frage sollte eigentlich jedes BR-Mitglied beantworten können.
zu 1.) ja für übernehmen, nein für ablehnen
siehe § 40 Rn 66-89
zu 2.) jein, kommt darauf an, was du unter einem Mitarbeitergespräch verstehst bzw. was es bezwecken soll.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:01 Uhr von Immie
@sonneblau
Du meinst aber die BR Schulung, §37 Abs 6 BetrVG , oder?
Erstellt am 17.01.2008 um 12:01 Uhr von Mona-Lisa
@HF,
Kristallkugel???
Wer sagt denn, dass "sonneblau" BR-Mitglied ist? ;-))
Erstellt am 17.01.2008 um 12:03 Uhr von Anton
@sonnenblau, dazu steht was im BetrVG, hab ich leider grad nicht zur Hand aber hab ich gestren noch gelesen. Da stand was davon das der Arbeitgeber schon jährliche Fortbildungen anbieten sollte wenn nicht hat man als Arbeitnehmer das Recht ihn darauf hinzuweisen dies doch zu organisieren oder so ähnlich lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:08 Uhr von HF
Zitat von Mona-Lisa
"@HF,
Kristallkugel???
Wer sagt denn, dass "sonneblau" BR-Mitglied ist? ;-))"
Stimmt, wo du es jetzt sagst XD
Erstellt am 17.01.2008 um 12:19 Uhr von sonneblau
Ich bin nicht BR-Mitglied und habe Streit mit meinem Arbeitgeber (bei uns gibt es kein BR) wegen Übernahme der Fortbildungskosten und Ablehnung jedes PErsonalgespräches.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:25 Uhr von Anton
@Sonnenblau, hierzu kann auch die IGM Auskunft geben, ist natürlich nicht jedermanns Fall sich mit der IGM auseinander zu setzten kann aber hilfreich sein. Davon abgesehen hat jeder Arbeitnehmer das Recht und auch die Pflicht sich auf dem Neuesten beruflichen Stand zu halten um am Arbeitsmarkt bestehen zu können oder bei Arbeitsplatzwechsel Qualifikationen vorweisen zu können lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:26 Uhr von Immie
@sonneblau
Tja. Welcher Art ist denn die Fortbildung? Hat sie schon stattgefunden?
Wer wollte sie?
War sie vom AG angeordnet , genemigt...?
Hast du etwas schriftliches?
Da bleibt dir wohl , wenn es das wert ist , nur der Gang zum Anwalt...
Erstellt am 17.01.2008 um 12:29 Uhr von Immie
Hat hier jetzt jeder eine Glaskugel?
Wo gibt es die?
Kann man die kaufen?
Bekommt man sie gestellt?
Ich hätte auch gerne so ein Ding:-((
Erstellt am 17.01.2008 um 12:36 Uhr von Immie
@Anton
Du meinst nicht etwa §98 BetrVG?
Erstellt am 17.01.2008 um 12:38 Uhr von Anton
@Sonnenblau,Es gibt auch den Weg über den DGB, die vergeben Bescheinigungen zur Jedermannzugänglichkeit, was voraussetzung ist das der AG die Fortbildung bezahlen muss (Hierzu AWbG § 37 (7) BetrVG) Bevor ich aber was verkehrtes sage hier die Adresse: DGB Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf oder www.DGB-Bildungswerk-NRW.de Tel. Nr: 0211 67977-0 lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:40 Uhr von Anton
@ Immi, weiß ich nicht genau habs leider grad nicht zur Hand lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:42 Uhr von Anton
@ Immi, nee ne Glaskugel nicht aber vielleicht kann ich Dir mit nem Glasauge weiterhelfen ;-D ( ist nur Spass) LG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:49 Uhr von sonneblau
Danke an Alle.
Zu den Fragen von Immi.
Ich nehme noch an die Fortbildung teil. Da ich diese auf jeden Fall machen wollte, habe ich vor 2 Jahren die Kürzung meines Arbeitszeites und meines Gehalts zugesagt und den Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag unterschrieben.
Ich weiß, das die Muttergesellschaft (im Ausland) gesetzlich dazu gezwungen ist:
- Mitarbeitergespräche zwecks Ermittlung des Fortbildungsbedarfs zu führen
- und zur Übernahme der Fortbildungskosten.
Jetzt wollte ich wissen, ob es in Deutschland auch der Fall ist.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:49 Uhr von Immie
@Anton
Hast du 85002 gelesen?
Erstellt am 17.01.2008 um 12:50 Uhr von Anton
@ Sonnenblau, als Handwerksmeister hab ich es in der Industrie ziemlich schwer, deswegen muss ich mich auch ständig über derartige Sachen selbst informieren da es heutzutage leider nicht gern von Vorgesetzten gesehen wird wenn man sich noch weiter bildet da sie ja selbste "keine Zeit" dazu haben und um Irhen job bangen, ist nur meine Meinung abere liegt bei uns auf der Hand aber damit wird man schnell auch unbequem ;-) lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:53 Uhr von Anton
@Immi, Wieso? Hab ich er ist verplichtet Personalgespräche zu führen wenn er nicht will: DGB einschalten;-)
Erstellt am 17.01.2008 um 12:56 Uhr von Anton
@ Sonnenblau, zu 85016, ist er
Erstellt am 17.01.2008 um 13:00 Uhr von Anton
@ immi man muss nicht wissen wie es geht, man muss wissen wo es steht ;-) und das ist nicht einfach mal, wer Hilfe braucht geht jeden weg der zum Ziel führt ;-) lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 13:09 Uhr von Immie
@sonneblau
Je nach dem was in deinem Arbeitsvertrag steht , bist du auf der Sicheren Seite.
Je nach dem wie sich dein AG weiter verhält , bleibt dir der Anwalt nicht erspart.
@Anton
Das fällt jetzt allmälich unter das Motto:
"Warum nicht einfach auch mal..."
"Hammer"
Erstellt am 17.01.2008 um 13:17 Uhr von Anton
@Immi, bevor man den Weg zum Anwalt wählt sollte man sich lieber noch anderweitig informieren, das ist nämlich der Weg mit dem Hammer auf den kopf;-) bei uns könntest Du gleich kündigen wenn Du mit dem Anwalt kommst
Erstellt am 17.01.2008 um 13:19 Uhr von Anton
So, schönen Tag noch Alle, muss jetzt zur Spätschicht lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 13:30 Uhr von Immie
@Anton
Da bleiben beim Individualrecht aber nicht viele Möglichkeiten...
Ganz abgesehen davon...auch ein Anwalt macht erst mal ein "Beratungsgespräch".
AHA, bei euch wird also gemobbt...Wie gehst du als BRM (?) damit um?
Anton, ich habe eher den Eindruck das du hier Dinge vermischst, die nichts miteinander zu tun haben.
Und wenn man weiss wo etwas "steht" , muss man es immer noch "verstehen"
;-)
Kann es sein das du die "..." nicht und/oder falsch verstanden hast?